Veröffentlichung von Daten aus Abschlussberichten. Die DFG ist berechtigt, die Zusammenfassung (s. Ziff. III) in ihrem Internet-Angebot, insbeson- dere in der Datenbank GEPRIS, zu veröffentlichen sowie auf unter Ziff. I genannte Veröffentli- chungen hinzuweisen. Es können nur Veröffentlichungen aufgenommen werden, die den in die- sem Leitfaden aufgeführten Vorgaben zu Publikationen genügen und einen Hinweis auf die För- derung durch die DFG enthalten.
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