Common use of Veröffentlichung von Daten aus Abschlussberichten Clause in Contracts

Veröffentlichung von Daten aus Abschlussberichten. Die DFG ist berechtigt, die Zusammenfassung (s. Ziff. III) in ihrem Internet-Angebot, insbeson- dere in der Datenbank GEPRIS, zu veröffentlichen sowie auf unter Ziff. I genannte Veröffentli- chungen hinzuweisen. Es können nur Veröffentlichungen aufgenommen werden, die den in die- sem Leitfaden aufgeführten Vorgaben zu Publikationen genügen und einen Hinweis auf die För- derung durch die DFG enthalten. Auf Ihren Wunsch kann das Verzeichnis durch einen Verweis auf ein Publikationsverzeichnis im Netz ergänzt werden, in das auch nach der Berichterstellung erscheinende Arbeiten eingestellt werden können.

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