Berichtswesen. Die Hochschulen und das MWFK verstehen Qualitätssicherung als permanente Aufgabe der Selbststeuerung. Anhand des zwischen den Hochschulen und dem MWFK abgestimmten Indikatoren-Systems identifizieren die Hochschulen Stärken und Schwächen und überprüfen die Wirkungsweise von Maßnahmen der Förderung, Entwicklung und Steuerung in den verschiedenen Struktureinheiten der Hochschule. Die Hochschulen und das MWFK sind sich darüber hinaus einig, dass ein indikatorengestütztes Berichtswesen Voraussetzung ist, um • die Hochschulen in die Lage zu versetzen, ihre Strategie- und Handlungsfähigkeit auf Basis valider empirischer Daten zu verbessern, • die Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben überprüfbar zu halten, • vor dem Hintergrund von Hochschulautonomie und Globalhaushalten die Erreichung und Umsetzung von Zielen und Maßnahmen zu überprüfen, die im Rahmen der verschiedenen Elemente des Kontraktmanagements mit der jeweiligen Hochschule vereinbart wurden sowie • eine transparente, leistungs- und belastungsbezogene Hochschulfinanzierung zu sichern.
Berichtswesen. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zuwei- sung für das Jahr 2008 unter dem Vorbehalt, dass die TUHH ihre Berichtspflichten ge- mäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2007 erfüllt und darüber hinaus im Rahmen ihres Jahresberichts einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 erstellt. Dieser Bericht enthält auch die im gemein- samen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines ex- ternen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkenntnisse bzw. Steuerungsentscheidungen die TUHH aus den Ergebnissen des „Ausstattungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die Ermittlung und Bevorratung der Kennzahlen des externen Hochschulcontrollings er- folgt in einem gemeinsam abgestimmten IT-Verfahren mit dem Ziel eines Data Ware- house. Die TUHH berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wä- ren die zum 30. Juni übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die TUHH abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die TUHH liefert der BWF jeweils zum 31. Xxxx eines Jahres einen aggregierten Be- standsnachweis über die IuK-Geräte in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richtzahlen der DFG. Die TUHH berichtet jährlich über den Umfang der durchgeführten Tutorien. TUHH und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder- Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 26.1.08 (gez.) Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung Technische Universität Hamburg-Harburg Xxxx Xxxx Xxxxxx, Ph.D. (Cornell U.) Herr Professor Dr.-Ing. Xxxxx Xxxxxxx -Senator- -Präsident- Die Zuweisung an die Technische Universität Hamburg-Harburg teilt sich auf in den „Vorwegabzug“ und die drei „Säulen“ Grundleistungsbudget, Anreizbudget und Inno- vationsbudget. Der „Vorwegabzug“ besteht aus den Personalnebenkosten, den internen Erstattungen und der Bauunterhaltung. Der verbleibende Zuweisungsbetrag (Hochschulbudget) verteilt sich pro Jahr zu 85% auf das Grundleistungsbudget, 13% auf das Anre...
Berichtswesen. Neben dem Abschlussbericht ist bis zum Ende des 30. Monats des ersten Bewilligungs- abschnitts ein Zwischenbericht einzureichen, der den in diesen Verwendungsrichtlinien formulierten Anforderungen des Abschlussberichts (Ziff. 15) entsprechen muss. Siehe auch Ziff. 15 „Berichtspflicht“.
Berichtswesen. Der Inhaber verfügt in seinem persönlichen Bereich über einen Bezahlvorgangsstatus für das Zahlungskonto. Er wird aufgefordert, aufmerksam Kenntnis von der Liste dieser Vorgänge zu nehmen. Die Aufzeichnungen der Vorgänge können ebenfalls auf ausdrücklichen Wunsch dem gewerbetreibenden Inhaber in anderen Zeitabständen zur Verfügung gestellt werden. Es wird festgehalten, dass bei jedem vom Dienstleister ausgeführten Zahlungsvorgang der Inhaber über folgende Informationen verfügt: Verwendungszweck des Zahlungsvorgangs, Feststellung des Nutzungsberechtigten, Betrag des Vorgangs, Eingangsdatum des Auftrags und gegebenenfalls die Kosten für die Ausführung dieses Vorgangs.
Berichtswesen. 5.1. Zum Zwecke der Rechenschaft und der Kontrolle der bei der J&T banka angelegten Gelder und um die Sparer mit Informationen zu den Aktivitäten bzgl. des Vertrages zu versorgen, erstellt die J&T banka einen Kontoauszug, den sie dem Sparer zur Verfügung stellt.
5.1.1. Über seine Einlage und die gutgeschriebenen Zinsen erhält der Sparer jährlich eine Bestätigung in Form eines Kontoauszuges.
5.1.2. Der Kontoauszug enthält alle Zahlungen sowie den Eröffnungs- und den Schlusssaldo am Tag der Erstellung.
5.1.3. Der Kontoauszug wird dem Sparer im elektronischen Format gebührenfrei zur Verfügung gestellt, wenn der Sparer eine Festgeldeinlage verlängert oder schließt.
5.1.4. Der Kontoauszug wird in englischer oder deutscher Sprache bereitgestellt.
5.1.5. Auf Antrag des Sparers und gegen Gebühr kann die J&T banka auch weitere Dokumente erstellen, welche die Aktivitäten bzgl. der Festgeldeinlage, den Saldo oder sonstige Informationen betreffen, darunter auch Dokumente für vergangene Perioden.
5.2. Der Sparer wird den Festgeldvertrag, den Kontoauszug sowie weitere von der J&T banka veröffentlichte Dokumente unmittelbar nach dem Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen. Im Fall von Abweichungen ist er verpflichtet die J&T banka unverzüglich nach dem Vorgehen für die Übermittlung von Einwänden gemäß Abschnitt VI dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
Berichtswesen. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zu- weisung für das Jahr 2008 unter dem Vorbehalt, dass die SUB ihre Berichtspflichten gemäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2007 erfüllt und darüber hinaus zum 31.3.2008 einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leis- tungsvereinbarungen 2007 erstellt.
Berichtswesen. Der Nutzer verfügt in seinem persönlichen Bereich über einen Vorgangsstatus für das Konto. Er wird aufgefordert, aufmerksam Kenntnis von der Liste dieser Vorgänge zu nehmen. Der Nutzer erkennt an, dass einzig die vom Emittenten validierte Aufstellung der Zahlungsvorgänge als Anerkennung des Betrags von auf dem Konto verfügbarem E-Geld durch ihn gilt, wobei das Datum der Rechnungstellung auf der Aufstellung angegeben ist. Der Nutzer kann jederzeit auf seine persönliche Seite zugreifen, die auf der Website zum Richtbetrag des auf seinem Konto verfügbaren E-Geldes zugänglich ist. Es wird festgehalten, dass bei jedem auf seinem Konto ausgeführten Zahlungsvorgang der Nutzer über folgende Informationen verfügt: Verwendungszweck des Zahlungsvorgangs, Feststellung des Nutzungsberechtigten, Betrag des Vorgangs, Eingangsdatum des Auftrags und gegebenenfalls die Kosten für die Ausführung dieses Vorgangs. Der Emittent stellt dem Nutzer auf Antrag die monatlichen Kontoauszüge über die dreizehn (13) vorhergehenden Monate zur Verfügung.
Berichtswesen. Erarbeiten von regelmäßigen Berichten zur Informa- tion des Vorgesetzten bzw des Vorstandes über die Entwicklung bzw signifikante Abweichungen gegen- über der Planung im zu betreuenden Fachgebiet.
Berichtswesen. Jedes Land legt dem Bund bis zum 31.03.2022einen Zwischenbericht über die Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen und der Mittelverwendung in 2021 einschließlich der vom Land eingebrachten Mittel vor.
Berichtswesen. Sicherstellen der Durchführung der Monats-/Quar- tals- und Jahresabrechnung zur Vorlage an die Ge- schäftsleitung mit dem Ziel einer transparenten Dar- stellung der Finanzsituation des Unternehmens und als Kontroll- und Steuerungsinstrument bei Soll-/Ist- Abweichungen zur Ergreifung von Maßnahmen.