Berichtswesen Musterklauseln

Berichtswesen. Die Hochschulen und das MWFK verstehen Qualitätssicherung als permanente Aufgabe der Selbststeuerung. Anhand des zwischen den Hochschulen und dem MWFK abgestimmten Indikatoren-Systems identifizieren die Hochschulen Stärken und Schwächen und überprüfen die Wirkungsweise von Maßnahmen der Förderung, Entwicklung und Steuerung in den verschiedenen Struktureinheiten der Hochschule. Die Hochschulen und das MWFK sind sich darüber hinaus einig, dass ein indikatorengestütztes Berichtswesen Voraussetzung ist, um • die Hochschulen in die Lage zu versetzen, ihre Strategie- und Handlungsfähigkeit auf Basis valider empirischer Daten zu verbessern, • die Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben überprüfbar zu halten, • vor dem Hintergrund von Hochschulautonomie und Globalhaushalten die Erreichung und Umsetzung von Zielen und Maßnahmen zu überprüfen, die im Rahmen der verschiedenen Elemente des Kontraktmanagements mit der jeweiligen Hochschule vereinbart wurden sowie • eine transparente, leistungs- und belastungsbezogene Hochschulfinanzierung zu sichern.
Berichtswesen. Der Inhaber verfügt in seinem persönlichen Bereich über einen Bezahlvorgangsstatus für das Zahlungskonto. Er wird aufgefordert, aufmerksam Kenntnis von der Liste dieser Vorgänge zu nehmen. Die Aufzeichnungen der Vorgänge können ebenfalls auf ausdrücklichen Wunsch dem gewerbetreibenden Inhaber in anderen Zeitabständen zur Verfügung gestellt werden. Es wird festgehalten, dass bei jedem vom Dienstleister ausgeführten Zahlungsvorgang der Inhaber über folgende Informationen verfügt: Verwendungszweck des Zahlungsvorgangs, Feststellung des Nutzungsberechtigten, Betrag des Vorgangs, Eingangsdatum des Auftrags und gegebenenfalls die Kosten für die Ausführung dieses Vorgangs.
Berichtswesen. Neben dem Abschlussbericht ist bis zum Ende des 30. Monats des ersten Bewilligungs- abschnitts ein Zwischenbericht einzureichen, der den in diesen Verwendungsrichtlinien formulierten Anforderungen des Abschlussberichts (Ziff. 15) entsprechen muss. Siehe auch Ziff. 15 „Berichtspflicht“.
Berichtswesen. Jedes Land legt dem Bund bis zum 31.03.2022einen Zwischenbericht über die Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen und der Mittelverwendung in 2021 einschließlich der vom Land eingebrachten Mittel vor. Bis zum 31.03.2023 legt jedes Land dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen vorläufigen Abschlussbericht vor. Eine Aktualisierung des Berichts bis 30.09.2023 ist bei Bedarf möglich. In dem Abschlussbericht soll die Umsetzung der Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen und die Mittelverwendung inklusive der durch das Land bereitgestellten Mittel dargestellt werden und insgesamt Bilanz zur Umsetzung der Gemeinsamen Initiative gezogen werden. Dabei soll auch dargestellt werden, welche Effekte die Maßnahmen gehabt haben. Der Bund wird den Ländern dafür ein Berichtsmuster zur Verfügung stellen. Xxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin für Bildung und Forschung Für die Bundesrepublik Deutschland Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Für die Bundesrepublik Deutschland Für das Land Baden-Württemberg Für den Freistaat Bayern Für das Land Berlin Für das Land Brandenburg Für die Freie Hansestadt Bremen Für die Freie und Hansestadt Hamburg Für das Land Hessen Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für das Land Niedersachsen Für das Land Nordrhein-Westfalen Für das Land Rheinland-Pfalz Für das Saarland Für den Freistaat Sachsen Für das Land Sachsen-Anhalt Für das Land Schleswig-Holstein
Berichtswesen. Das Berichtswesen ist ein zentrales Instrument des Controllings. Daher steht die Zu- weisung für das Jahr 2010 unter dem Vorbehalt, dass die HCU ihre Berichtspflichten gemäß den Detailverabredungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2009 erfüllt und darüber hinaus im Rahmen ihres Jahresberichts einen Bericht zu den gesamten Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2009 erstellt. Dieser Bericht enthält auch die im gemeinsamen Verfahren zwischen Hochschulen und BWF entwickelten Kennzahlen eines externen Hochschulcontrollings sowie einen Bericht darüber, welche Erkennt- nisse bzw. Steuerungsentscheidungen die HCU aus den Ergebnissen des „Ausstat- tungs-, Kosten- und Leistungsvergleichs norddeutscher Hochschulen“ gezogen hat. Die HCU berichtet im Rahmen des Finanzcontrollings für die Betriebsausgaben in Form einer Mitteilung über die wirtschaftliche Lage und eventuelle Risiken zum Stand 30. Juni. Dieser Bericht ist unabhängig von dem Berichtswesen zum Haushaltsverlauf vorzulegen, könnte aber für den Haushaltsbericht genutzt werden. Für den Fall, dass für den Bericht über den Haushaltsverlauf ein späterer Zeitpunkt zugrunde gelegt wird, wären die zum 30. Juni übermittelten Zahlen gegebenenfalls fortzuschreiben. Bei sich für die HCU abzeichnenden akuten Risiken bzw. Finanzbedarfen ist die BWF unverzüglich zu informieren. Die HCU liefert der BWF jeweils zum 31. Xxxx eines Jahres einen aggregierten Be- standsnachweis über die IuK-Geräte in Gegenüberstellung mit dem Soll laut Richt- zahlen der DFG. HCU und BWF unterrichten sich gegenseitig im Rahmen der Bund-Länder- Koordination des Hochschulwesens. Hamburg, den 9.2.2010 (gez.) Für die Für die Behörde für Wissenschaft und Forschung HafenCity Universität Hamburg Xxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxx Herr Professor Dr.-Ing. Xxxxxx Xxxxxxxxx -Senatorin- -Vizepräsident- Universität Hamburg 620 87 166 183 184 HAW Hamburg 551 77 148 162 164 TU Hamburg-Harburg 137 19 37 40 41 HafenCity Universität 46 6 12 14 14 HfbK Hamburg 11 1 3 3 4 HfMT Hamburg 11 1 3 3 4 Universität Hamburg 5.320 331 965 1.661 2.363 HAW Hamburg 4.732 294 858 1.477 2.102 TU Hamburg-Harburg 1.176 73 213 367 522 HafenCity Universität 397 25 72 124 176 HfbK Hamburg 96 6 17 30 43 HfMT Hamburg 96 6 17 30 43 Universität Hamburg 248 5.000 HAW Hamburg 479 5.000 TU Xxxxxxx-Xxxxxxx 00 0.000 XxxxxXxxx Universität 28 5.000 Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben am 24. Juni 2009 die Ver- waltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 - zw...
Berichtswesen. Anlage 4: Qualitätssicherung und Dokumentation der Arbeit 🡪 wurde durch die bestehenden 9 Pflegestützpunkte mit Beteiligung der Pflege- und Krankenkassen erarbeitet 🡪 ist in der Datenerfassung in der Software XXX schon programmiert R a h m e n v e r t r a g Anlage 5: Mindestinhalte des Berichtswesens A n l a g e n 🡪 Bundesweite Vorgabe mit zwei bayerischen Ergänzungen Regelungen in Anlage 6, 6a und 6b 🡪 Finanzierung erfolgt über Ist-Kosten-Abrechnung und Abschlagszahlung (75%) Eingereicht werden muss bis 31.3. überwiesen werden soll bis 1.7. eines jeden Jahres. Die Rechnung geht an jeden Xxxxxx der Kranken- und Pflegekassen einzeln (6Stk.) und muss folgende Punkte beinhalten: • Zahlungsaufforderung mit Betreff und Zeitraum der Abrechnung R a h m e n v e r t r a g Jahres- abrechnung Abschlags- zahlung Sachkosten inklusive Gemeinkosten • Beträge je Kassenart, Rechnungsziel und Kostenart • Berechnungsblatt je nach Modell (Excel und PDF) A n l a g e n • schriftliche Erklärung aus dem Lenkungsgremium in welcher die fachlich und sachlich korrekte Abrechnung per Unterschrift bestätigt wird. Ebene Bayern • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte • Kommission nach §8 RV PSP Ebene Landkreis O r g a n i s a t i o n /Städte • Stützpunktvertrag, Betriebskonzept • Lenkungsgremien aus Stützpunktträgern Pflege- stützpunkt • Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem Pflegestützpunkt bspw. durch Pflegeberatung Kommission • Errichtungsanträge entgegen nehmen und Klärungen grundsätzlicher Art herbeiführen • Rahmenvertrag Pflegestützpunkte anpassen • AG Qualitätssicherung „anstoßen“/bestätigen • unter anderem aktualisierte Berechnungsdaten und Statistiken Lenkungs- gremium • Stützpunktvertrag und Betriebskonzept entwickeln • Jahresabrechnung fachlich/sachlich/rechnerisch prüfen • Jahresbericht abnehmen • unter anderem Präsenz vor Ort Pflege- stützpunkt • Jahresbericht erstellen O r g a n i s a t i o n • Statistiken liefern • unter anderem Beratungen durchführen
Berichtswesen. Zur Steuerung und Qualitätssicherung der Leistungserbringung der KoSIT im Rahmen der Einzelverein- barung stellt die KoSIT der FITKO für die nach Kapitel 2 der vorliegenden Einzelvereinbarung zu vergü- tenden Leistungen folgende Berichte zur Verfügung, die in den nachfolgenden Abschnitten näher defi- niert werden: - Tätigkeits- und Planungsbericht: Einmal jährlich einen Bericht über die durchgeführten Tätigkei- ten der KoSIT sowie steuerungsrelevanter Informationen und Anforderungen mit Hinblick auf Tätigkeit der KoSIT. Dieser Bericht ist mit Stand zum 31.12. der FITKO vorzulegen und in einer Vorabversion im Rahmen der letzten Quartalssitzung eines Kalenderjahres zu besprechen. Die- ser Bericht dient dazu, die Planungsarbeiten für den Wirtschaftsplan zu unterstützen, da der Wirtschaftsplan durch den IT-Planungsrat im Xxxx zu beschließen ist. - Mittelverwendungsbericht: Zweimal jährlich (zum Stand 30.06. und 31.12.) sind Berichte über die Mittelverwendung des abgelaufenen Berichtszeitraumes zur Verfügung zu stellen, aus de- nen die entstandenen Aufwände der KoSIT (Selbsteinschätzung und Befragung der eingesetzten Mitarbeiter seitens der KoSIT) und die angefallenen Sachkosten hervorgehen. Für die Haushalts- planung ist zusätzlich zum 31.08. ein Kurzbericht zum Sachstand des Mittelabflusses zum 31.08. sowie des voraussichtlichen Mittelabflusses zum 31.12. und der voraussichtlichen Mittelbin- dung zum 31.12 zu erstellen. - Statusbericht: Jeweils 4 Wochen vor den Release-Terminen gem. Betriebskonzept ist ein Status- bericht zu erstellen. Durch den Statusbericht soll eine Informationsgrundlage geliefert werden, um die Mittelauszahlung effektiver zu planen und eine unterjährige Steuerungsfunktion im Sinn des IT-Planungsrats zu ermöglichen. Eine Anpassung der Berichte und Kennzahlen wird als Anlage zur Einzelvereinbarung dokumentiert.
Berichtswesen. Erarbeiten von regelmäßigen Berichten zur Informa- tion des Vorgesetzten bzw des Vorstandes über die Entwicklung bzw signifikante Abweichungen gegen- über der Planung im zu betreuenden Fachgebiet.
Berichtswesen. Sicherstellen der Durchführung der Monats-/Quar- tals- und Jahresabrechnung zur Vorlage an die Ge- schäftsleitung mit dem Ziel einer transparenten Dar- stellung der Finanzsituation des Unternehmens und als Kontroll- und Steuerungsinstrument bei Soll-/Ist- Abweichungen zur Ergreifung von Maßnahmen.
Berichtswesen. 5.1. Zum Zwecke der Rechenschaft und der Kontrolle der bei der J&T banka angelegten Gelder und um die Sparer mit Informationen zu den Aktivitäten bzgl. des Vertrages zu versorgen, erstellt die J&T banka einen Kontoauszug, den sie dem Sparer zur Verfügung stellt. 5.1.1. Über seine Einlage und die gutgeschriebenen Zinsen erhält der Sparer jährlich eine Bestätigung in Form eines Kontoauszuges. 5.1.2. Der Kontoauszug enthält alle Zahlungen sowie den Eröffnungs- und den Schlusssaldo am Tag der Erstellung. 5.1.3. Der Kontoauszug wird dem Sparer im elektronischen Format gebührenfrei zur Verfügung gestellt, wenn der Sparer eine Festgeldeinlage verlängert oder schließt. 5.1.4. Der Kontoauszug wird in englischer oder deutscher Sprache bereitgestellt. 5.1.5. Auf Antrag des Sparers und gegen Gebühr kann die J&T banka auch weitere Dokumente erstellen, welche die Aktivitäten bzgl. der Festgeldeinlage, den Saldo oder sonstige Informationen betreffen, darunter auch Dokumente für vergangene Perioden. 5.2. Der Sparer wird den Festgeldvertrag, den Kontoauszug sowie weitere von der J&T banka veröffentlichte Dokumente unmittelbar nach dem Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen. Im Fall von Abweichungen ist er verpflichtet die J&T banka unverzüglich nach dem Vorgehen für die Übermittlung von Einwänden gemäß Abschnitt VI dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. V.