Common use of VISA Card und VISA Card Gold Clause in Contracts

VISA Card und VISA Card Gold. Zusammen mit dem Karteninhaber einer (Haupt-)VISA Card (Haupt- karteninhaber) können weitere Antragsteller je eine Zusatzkarte beantragen, die ebenfalls über das Girokonto des Hauptkarten- inhabers abgerechnet wird. Der Hauptkarteninhaber erstattet der Bank alle Aufwendungen, die ihr durch die Verwendung der Zusatzkarte/n entstehen. Er schuldet diese Beträge zusammen mit dem/den Inhaber/n der Zusatzkarte/n als Gesamtschuldner. Der jeweils geschuldete Betrag sowohl für Haupt- als auch Zusatzkarte/n wird über das Girokonto des Hauptkarteninhabers abgerechnet. Mit Unterzeichnung des Antrages für eine Zusatzkarte erteilt der Antragsteller der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für ihn entgegenzunehmen. Jeder Inhaber einer Zusatzkarte kann für sich allein das Vertrags- verhältnis über die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden, dass er seine Zusatzkarte an die Bank zurückgibt. Eine Kündigung des Ver- tragsverhältnisses über die Zusatzkarte durch den Hauptkartenin- haber verpflichtet ihn zur Rückgabe der Zusatzkarte/n. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfü- gungen mit der/den Zusatzkarte/n nach einer möglichst schriftlich, zumindest jedoch in Textform abgegebenen Erklärung der Kündi- gungsabsicht durch den Hauptkarteninhaber zu unterbinden.

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Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

VISA Card und VISA Card Gold. Zusammen mit dem Karteninhaber einer (Haupt-)VISA Card (Haupt- karteninhaber) können weitere Antragsteller je eine Zusatzkarte beantragen, die ebenfalls über das Girokonto des Hauptkarten- inhabers abgerechnet wird. Der Hauptkarteninhaber erstattet der Bank alle Aufwendungen, die ihr durch die Verwendung der Zusatzkarte/n entstehen. Er schuldet diese Beträge zusammen mit dem/den Inhaber/n der Zusatzkarte/n als Gesamtschuldner. Der jeweils geschuldete Betrag sowohl für Haupt- als auch Zusatzkarte/n wird über das Girokonto des Hauptkarteninhabers abgerechnet. Mit Unterzeichnung des Antrages für eine Zusatzkarte erteilt der Antragsteller der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für ihn entgegenzunehmen. Jeder Inhaber einer Zusatzkarte kann für sich allein das Vertrags- verhältnis über die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden, dass er seine Zusatzkarte an die Bank zurückgibt. Eine Kündigung des Ver- tragsverhältnisses Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte durch den Hauptkartenin- haber Hauptkar- teninhaber verpflichtet ihn zur Rückgabe der Zusatzkarte/n. Unabhängig Unab- hängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfü- gungen Verfügungen mit der/den Zusatzkarte/n nach einer möglichst schriftlich, zumindest jedoch in Textform abgegebenen schriftlichen Erklärung der Kündi- gungsabsicht Kündigungsabsicht durch den Hauptkarteninhaber zu unterbinden.

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