Vollkasko. Die Gesellschaft ersetzt unmittelbare Sachschäden, die am versicherten Fahrzeug aufgrund von Zusammenprall mit einem anderen Fahrzeug, Aufprall ge- gen bewegliche und feste Hindernisse, Überschlag oder Abkommen von der Fahrbahn, beim Fahren auf öffent- A) Naturereignisse - Die Gesellschaft ersetzt unmittel- bare Sachschäden, die am versicherten Fahrzeug infolge von Tornado, Hurrikan, Überschwemmung, Hochwasser, Hagel, Lawinen, zufälligen Schneelawinen, Sturm, Zyklon, Taifun, Berg- und/oder Erdrutschen, Meteoriteneinschlag entstehen, auch wenn das Fahrzeug sich nicht im Verkehr befindet. B) Soziopolitische Ereignisse - Die Gesellschaft ent- schädigt unmittelbare Sachschäden am versicherten Fahrzeug infolge von Volksaufständen, Streiks, Aufruhr, Terrorismus, Sabotage und vorsätzlicher Beschädigung. Hinweis: Beide Versicherungsdeckungen sehen die im Abschnitt 5 der Versicherungsbedingungen (S. 37) ange- gebene Höchstsumme und Selbstbeteiligung vor. Führerscheinentzug (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckung) - Abschnitt 6 der Versicherungsbedingungen Die Gesellschaft deckt die Schäden im Falle des Führer- scheinentzugs und des vorübergehenden Fahrverbots in direkter und ausschließlicher Folge eines Verkehrsunfalls, der während der Gültigkeit der Versicherungspolice ein- getreten ist und den Tod oder schwere bis sehr schwere Körperverletzungen von Personen verursacht hat und in allen anderen Fällen, in denen Personen angefahren wer- den, sofern das Verfahren eingestellt oder der Versicherte von eventuellen Anklagen wegen des Verbrechens der Fahrerflucht oder der unterlassenen Hilfeleistung frei- gesprochen wird, wie im Art. 6.1 des Abschnitts 6 der Versicherungsbedingungen ausgeführt (S. 38). Die Ver- sicherung ersetzt auch die getragenen Kosten, bis zum festgelegten Höchstbetrag, für den Kurs zur Rückgewin- nung der Führerscheinpunkte oder zur Revisionsprüfung des Führerscheins. Hinweis: Dieser Versicherungsschutz ist mit den im Abschnitt 6 der Versicherungsbedingungen (S. 38) ange- gebenen Höchstsummen vorgesehen, während die Aus- schlüsse im Art. 6.2 des Abschnitts 6 der Versicherungs- bedingungen (S. 38) angegeben sind. Informationsblatt - S. 3 von 13 Rechtsschutz (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckung) – Abschnitt 7 der Versicherungsbedingungen Die Gesellschaft hat die Rechtsschutzversicherung des Versicherungsnehmers, für die Folgen eines unter den Versicherungsschutz fallenden Schadenfalles dem Versi- cherer DAS übertragen. Hinweis: Dieser Versicherungsschutz ist mit den im Art. 7.1 des Abschnitts 7 der Versicherungsbedingungen (S. 39) angegebenen Höchstsummen und den im Art. 7.4 des Abschnitts 7 der Versicherungsbedingungen (S. 40) angegebenen Ausschlüssen vorgesehen. Pannenhilfe - Assistance (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckung) – Abschnitt 8 der Versi- cherungsbedingungen Die Gesellschaft garantiert, in Zusammenarbeit mit Mapf- re Asistencia S.A., rund um die Uhr eine sofortige Hilfe falls dies für das Fahrzeug oder die Insassen notwendig ist. Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer sich direkt an die Organisationsstruktur wenden, die für die Erbringung der Leistungen sorgt, wie im Art. 8.1 des Ab- schnitts 8 der Versicherungsbedingungen (S. 42) angege- ben, während die Ausschlüsse im Art. 8.3 des Abschnitts 8 der Versicherungsbedingungen (S. 42) aufgeführt sind. Hinweis: Dieser Versicherungsschutz sieht die Höchst- beträge und Beschränkungen vor, die in den Art. 1.1, 1.2, 1.3,1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7,2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12, 2.13, 2.14, 2.15, 2.16, 2.17,2.18 des Abschnitts 8 der Versicherungsbedingun- gen vorgesehen sind, auf die für die Details zu jeder ein- zelnen Leistung verwiesen wird (S. 00-00-00-00-00). Fahrerunfallversicherung (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckung) – Abschnitt 9 der Versicherungsbedingungen Die Gesellschaft deckt die Unfälle, die der Fahrer des versicherten Fahrzeugs während der Fahrt bzw. beim Einsteigen oder Aussteigen aus dem Fahrzeug oder während Arbeiten (z.B. Reparaturen) um das Fahrzeug herum erleidet, auch wenn es sich dabei nicht um den Eigentümer handelt, sondern um eine Person, die das Fahrzeug mit dessen Erlaubnis benutzt. Hinweis: Dieser Versicherungsschutz wird mit den Höchstsummen, Beschränkungen (z.B. Höchstalter des Fahrers) und Selbstbeteiligungen geleistet, die in den Art. 9.1, 9.3, 9.5, 9.6, 9.7, 9.8 und 9.9 des Abschnitts 9 der Versicherungsbedingungen (S. 48-49) aufgeführt sind. Für alle Versicherungsdeckungen geltende Informationen Hinweis: • Die feste Selbstbeteiligung ist der Anteil am ersatz- pflichtigen Schaden, der vom Versicherten für jeden Schadenfall getragen werden muss. Der Betrag der festen Selbstbeteiligung ist in Ziffern ausgedrückt und wird bei Abschluss des Versicherungsvertrags verein- bart; • die prozentuale Selbstbeteiligung ist der Anteil am er- satzpflichtigen Schaden, der vom Versicherten für je- den Schadenfall getragen werden muss. Der Betrag der prozentualen Selbstbeteiligung wird als Prozentsatz auf die Entschädigungssumme ausgedrückt und von dieser abgezogen. Der jeweilige Prozentsatz wird bei Vertrag- sabschluss vereinbart. Zum besseren Verständnis der Funktionsmechanismen werden folgende Beispiele aufgeführt: Hinweise: a) während der Teilnahme des Fahrzeugs an Wettrennen oder sportlichen Wettbewerben, an den damit verbunde- nen offiziellen Trainingsfahrten und an den im jeweiligen Wettbewerbsreglement vorgesehenen Vor- und Endprü- fungen; b) auf Flughafengeländen; c) für Schäden die von mit Erdgas oder Autogas betrie- benen Fahrzeugen in Bereichen verursacht werden, zu denen diese Fahrzeuge laut Gesetz keinen Zugang haben. • Für den Fall des Verbots der Abtretung des Guthabens und der Möglichkeit der Zahlungsvollmacht wird da- rauf hingewiesen, dass das Recht des Versicherungs- nehmers, der eine aus diesem Vertrag entstehende Forderung gegenüber dem Versicherer geltend machen kann, von diesem zu verlangen, die Zahlung direkt an die Partnerwerkstatt oder auch die nicht vertrag- lich gebundene Werkstatt innerhalb der Grenzen des Schadenswertes des reparierten Fahrzeugs, für das der Versicherungsnehmer gemäß diesem Vertrag wie von Art. 19 der Versicherungsbedingungen (S. 19) festge- legt, Recht auf Entschädigung hat, nicht beeinträchtigt wird. Falls der Versicherungsnehmer sich an eine Part- nerwerkstatt des Versicherers wendet, hat er das Recht auf die zusätzlichen Vorteile, die im Artikel 20 der Ver- sicherungsbedingungen (S. 20) aufgezählt sind.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen