Vollmachtsnachweis. Erklärungen durch einen Bevollmächtigten gegenüber dem Versicherer sind unwirksam, wenn der Bevollmächtigte seine Vollmacht nicht schriftlich nachweist und der Versicherer die Erklärung deshalb unverzüglich zurückweist. Eine Frist wird auch durch eine rechtzeitige Erklärung ohne Vollmachtsnachweis gewahrt, wenn nach Zurückweisung der schriftliche Nachweis unverzüglich nachgereicht wird. Der schriftliche Nachweis kann in jeder technisch möglichen Weise im Sinn von Artikel 16.1 erbracht werden; der Versicherer kann jedoch Einsicht in das Original der Vollmachtsurkunde verlangen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Vollmachtsnachweis. Erklärungen durch einen Bevollmächtigten gegenüber dem Versicherer sind unwirksam, wenn der Bevollmächtigte seine Vollmacht nicht schriftlich nachweist und der Versicherer die Erklärung deshalb unverzüglich zurückweist. Eine Frist wird auch durch eine rechtzeitige Erklärung ohne Vollmachtsnachweis gewahrt, wenn nach Zurückweisung der schriftliche Nachweis unverzüglich nachgereicht wird. Der schriftliche Nachweis kann in jeder technisch möglichen Weise im Sinn von Artikel 16.1 Punkt 1 erbracht werden; der Versicherer kann jedoch Einsicht in das Original der Vollmachtsurkunde verlangen.
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