Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung Musterklauseln

Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. Das Aufstellen und Abräumen von Stadthalle Walsrode eigenen Einrichtungsgegenständen vor und nach der Veranstaltung obliegt dem Forellenhof. Die Mietflächen und Gegenstände wer- den jeweils nach einer gemeinsamen Begehung sowohl dem Mieter übergeben als auch von der Vermieter/in zurückgenommen. Macht der Mieter hiervon keinen Gebrauch, gilt der Zu- stand nach entsprechender Vermieterin-Angabe als anerkannt. Hierzu dient der jeweilige Ver- anstaltungsbericht als Protokoll. Jegliche Änderungen oder Einbauten an vorhandenen Einrichtungen und Anlagen der Stadt- halle Walsrode sowie aller Arten und Ausschmückungen bedürfen der vorherigen Erlaubnis der Vermieterin und gehen zu Lasten des Mieters, der auch die Kosten für die Wiederherstellung desursprünglichenZustandesträgt.DiesgiltauchfürdieBeseitigungvonverwendetenKlebe- materialien. Zur Vermeidung von Kleberesten hält der Forellenhof gegen Entgelt rückstands- freies, doppelseitiges Klebeband bereit. Die geplanten Einbauten, mittels beigefügtem Aufbauplans, und eventuelle Änderungen zur vorgesehenen Möblierung sind umgehend, der genaue Veranstaltungsablauf bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung mit dem Stadthallen Walsrode Techniker direkt abzusprechen. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Er stellt, falls erforderlich, Kassenpersonal, Kartenkontrolleure und Platzanweiser in ausreichender Anzahl, wobei eventuell notwendige Ordnungskräfte mit Bewachungscharakter § 34a der Gewerbe- ordnung unterliegen. Für dieses Personal hat der Mieter die Kosten zu tragen und den vollen Versicherungsschutz zu übernehmen. Dies gilt neben den für die Veranstaltung genutzten Räumlichkeiten insbesondere auch für den gesamten Außenbereich der Stadthalle Walsrode. Auf die Einhaltung der bestehenden verkehrsbehördlichen Anordnungen wird hiermit beson- ders hingewiesen. Plakate für Werbezwecke dürfen nicht an Gebäuden, Einfriedungen, Masten, Bäumen, Schalt- schränken von Versorgungsbetrieben usw. angeheftet oder angeklebt werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.