Grundpreise. Berechnung nach Wasserzählergröße* Q3 Berechnung nach Wasserzählergröße* Qn Netto € MwSt € Grundpreis Brutto € bis 4 bis 2,5 8,92 1,69 10,61 bis 10 bis 6 21,40 4,07 25,47 bis 16 bis 10 35,67 6,77 42,45 Bis 25 bis 15 53,50 10,17 63,67 bis 63 bis 40 142,67 27,10 169,78 bis 100 bis 60 214,00 40,66 254,66 bis 250 bis 150 535,00 101,65 636,65 für Pauschalabnehmer ohne Zähler für Pauschalabnehmer ohne Zähler 8,92 1,69 10,61 Berechnung nach Wohneinheit Berechnung nach Wohneinheit 4,46 0,85 5,31 *Die bisherigen Bezeichnungen für die charakteristischen Durchflüsse wurden durch die Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) des Europäischen Parlamentes (EU) geändert und die Durchflussverhältnisse neu definiert.
Grundpreise. Die genannten Grundpreise verstehen sich einschließlich der Zählermiete eines Zählers bis zu einer Größe von G 10. Bei einer Zählergröße über G 10 werden zusätzlich zu dem Grundpreis folgende Aufschläge berechnet:
Grundpreise. Arbeitspreise Bitte wählen Sie Beschreibung netto € brutto € je Monat je Monat netto brutto
Grundpreise. Arbeitspreise netto € brutto € netto brutto je Monat je Monat ct/kWh ct/kWh im Netzgebiet Rhein-Sieg-Netz: 11,77 14,00 4,93 5,87** im Netzgebiet Westwaldnetz: 11,77 14,00 5,22 6,21** unverändert -4,20 -5,00 In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe enthalten. Von Juli bis Dezember 2020 ist der reduzierte Umsatzsteuersatz aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung berücksichtigt.Die Optionen limit und eco sind nur in begrenztem Umfang verfügbar („Nur solange der Vorrat reicht!“). ** unverändert +0,15 +0,13 Sie leisten einen zusätzlichen Umweltbeitrag und stellen mit einem Aufschlag Ihren gesamten Erdgasverbrauch CO2 neutral. Sie kommunizieren online, nutzen unser online-Kundenportal. Dafür erhalten Sie eine monatliche Gutschrift. Bis zum 31.12.2022 bleiben der Energiekostenanteil des Arbeitspreises und der Grundpreis unverändert (ca. 65% des Preises). Eine Kündigung ist 24 Monate nach Abschluss der Zusatzvereinbarung und zum 31.12.2022 möglich. Bitte wählen Sie ja, ich erteile rhenag das nach- folgende SEPA-Lastschriftmandat nein, ich zahle per Überweisung
Grundpreise a) Hallenbereich (bis zu einer täglichen Gesamtnutzungsdauer von 12 Stunden) inkl. allgemeine Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Reinigung (bestehend aus je 1x ausfegen und per Maschine wischen), Hausmüll-Container-Nutzung (bis zu 1 cbm und 135 kg) und Parkraum soweit vor- handen inklusive
1. Veranstaltungshalle, unmöbliert 500,00 €
2. Veranstaltungshalle Aufbau, Tag 300,00 €
3. Foyer als Veranstaltungsfläche, unmöbliert 300,00 €
4. Backstagebereich, möbliert, komplett zzgl. Verbrauchskosten Cateringraum Inkl. Duschräume und Toiletten 150,00 €
5. Seminaraum, unmöbliert Xxxx Xxxx | Brüggeman Saal
6. Küchenbenutzung, inkl. Geräte zzgl. Verbrauchskosten 200,00 € 350,00 € 45,00 €
Grundpreise b) Außenbereich (pro Tag)inkl. Parkdeck, Platzbeleuch- tung bei Bedarf und Parkraum soweitvorhanden
C) Mobiliar(pro Tag)
1. Stuhl (800 Stück), je 0,50 €
2. Tisch (120 Stück à 120 x 80 cm), je 2,50 € Entgelte für alle Veranstaltungen (ohne Zu- und Abschläge)
D) Technische Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (pro Tag)
1. Bütec-Erhöhungsplatten für Podium (70 Stück à 1 x 2 m mit Teleskopbeinen variabel von 60–160 cm hoch) mit Geländer und Treppenaufgängen (je 2 x in 1,50 m 15,00 € oder 1,00 m breit in 20 cm Abstufung) und
2. Bühnenverkleidung, je Lautsprecheranlage (Verstärker und Boxen), komplett 100,00 €
3. Standrednerpult 70,00 €
a) Funkmikrofon, je 75,00 €
b) Kragenmikrofon, je 25,00 €
c) Headset-Mikrofon, je 25,00 €
a) Beamer (12.000 ANSI-Lumen) 200,00 €
b) Beamer (4.000 ANSI-Lumen) 100,00 €
6. Flipchart (inkl. Verbrauchsmaterial) 20,00 €
7. Moderatorenmaterial 20,00 €
a) Leinwand, variabel (6 m breit x 4,50 m hoch) 70,00 €
b) Leinwand, variabel (4 m hoch) 50,00 €
c) Leinwand auf Stativ (2,40 m breit x 2,40 m hoch 25,00 €
9. Platznummerierung inkl. Reihennummerierung, je Platz 0,25 €
10. Fahnenmasten (3 Stück) vor der Halle kostenlos
E) Nebenkosten Sonderanschlüsse für Strom, Was- ser, Internet (einmalige Anschlussgebühr) Nach Vereinbarung
F) Einsatz von Forellenhof-Personal
1. Zusätzliche Auf- und Abbauzeiten sowie Probezeiten zum Veranstaltungstag 45,00 €
H) Entgelte für fremde Dienstleistungen
1. Parkdeck-Sperrung 150,00 €
2. Brandschutz Rücksprache
3. Sanitätsdienst Rücksprache
4. Bewachung/Sicherheitsdienst pro Person und Stunde 45,00 €
5. Garderobenpersonal pro Stunde 25,00 €
6. Sanitärdienst am Veranstaltungstag 50,00 €
7. Ordnungs- und Hilfspersonal pro Person und Stunde 25,00 €
8. Reinigungspersonal Nach Aufwand
9. Leihgeschirr/Besteck Nach Aufwand
10. Blumenschmuck Nach Aufwand
Grundpreise. 6.2.1 Der Grundpreis wird in monatlichen Beträgen erhoben. Er bestimmte sich nach der Zahl und dem Nenndurchfluss der eingebauten gesellschaftseigenen Wasserzähler bzw. bei zählerlosen Hausanschlüssen nach der Nennweite des Anschlusses.
6.2.2 Wird Wasser für ständigen Bedarf bezogen, wird der in Ziffer 10.1 genannte Grundpreis erho- ben.
6.2.3 Wird Wasser für Zwecke des vorübergehenden Bedarfs nach § 22 Abs. 3 AVBWasserV (wie z.B. für Baustellen, Ausstellungen, Schausteller, Jahrmärkte, Dulten, Tombolen, Sommerfeste) bezogen, wird dafür auch der genannte Grundpreises erhoben.
Grundpreise. Ähnlich stark wie die Preise für Eigentumswohnungen sind jene für Bauland gestiegen. Grafik 19 zeigt die bundesländerweisen Unterschiede. Während die Baulandpreise in der Mehrzahl der Länder im Durchschnitt stagnieren, zeigt sich eine gänzlich andere Dynamik in Vorarlberg und Wien mit Wachs- tumsraten von jährlich durchschnittlich ca. 8% bzw. 7% (Indexzahl 146 bzw. 138). Wien zeigt einen Höhepunkt der Preisdynamik im Jahr 2019, mit einer Gegenbewegung 2020. Das könnte auf damals geändert raumordnungsrechtliche Rahmenbedingungen zurückzuführen sein (zwei Drittel von neu für Wohnen gewidmete Flächen für geförderten Wohnbau mit stark limitierten Grundpreisen). Allerdings ist ein einmaliger Datenpunkt noch nicht ausreichend für eine schlüssige Bewertung. In Vorarlberg demgegenüber steigen die Grundstückspreise kontinuierlich. 150 140 W 130 T S 120 OÖ 110 NÖ 100 ST B Weiterer Aufschluss ergibt sich bei Analyse der Bezirksergebnisse. In den meisten Bundesländern gibt es wenige Bezirke, meist im Xxxxxx der Landeshauptstädte, mit Steigerungen der Baulandpreise im Fünfjahresabstand um zwei Drittel und mehr, etwa Eferding in Oberösterreich, Hallein in Salzburg, Gänserndorf und Hollabrunn in Niederösterreich oder auch Neusiedl am See im Burgenland. Im Ge- gensatz dazu finden sich in den meisten Bundesländern periphere Bezirke mit stagnierenden und sogar rückläufigen Grundstückspreisen. In Vorarlberg sind die Preise für Bauland vor allem in den Bezirken Dornbirn und Feldkirch mit über 70% im Fünfjahresabstand durch die Decke gegangen, während die Dynamik in Bludenz und Bregenz bedeutend geringer war. Daraus ergibt sich für das gesamte Bundesland diese überaus starke Preis- steigerung um fast die Hälfte innerhalb eines halben Jahrzehnts.
Grundpreise. Der Grundpreis wird tagesgenau berechnet. Er be- stimmt sich nach der Zahl und dem Nenndurchfluss der eingebauten stadtwerkseigenen Wasserzähler bzw. bei zählerlosen Hausanschlüssen nach der Nennweite des Anschlusses. Es wird unterschieden, ob Wasser für ständigen Be- darf oder für Zwecke des vorübergehenden Bedarfs nach § 22 Absatz 3 AVBWasserV (wie z. B. für Bau- stellen, Ausstellungen, Schausteller, Jahrmärkte, Dul- ten, Tombolen, Sommerfeste) bezogen wird.
Grundpreise. Der Kunde bezahlt dem Wärmelieferanten die jährlichen Grundpreise 1 und 2 zuzüglich MWST zum jeweils gültigen MWST-Satz. Die Grundpreise 1 und 2 sind ab dem Folgemonat nach Inbetriebnahme der Übergabestation geschuldet. Der Monat der Inbetriebnahme wird nicht in Rechnung gestellt.