Grundpreise Musterklauseln

Grundpreise. Berechnung nach Wasserzählergröße* Q3 Berechnung nach Wasserzählergröße* Qn Netto € MwSt € Grundpreis Brutto € bis 4 bis 2,5 8,92 1,69 10,61 bis 10 bis 6 21,40 4,07 25,47 bis 16 bis 10 35,67 6,77 42,45 Bis 25 bis 15 53,50 10,17 63,67 bis 63 bis 40 142,67 27,10 169,78 bis 100 bis 60 214,00 40,66 254,66 bis 250 bis 150 535,00 101,65 636,65 für Pauschalabnehmer ohne Zähler für Pauschalabnehmer ohne Zähler 8,92 1,69 10,61 Berechnung nach Wohneinheit Berechnung nach Wohneinheit 4,46 0,85 5,31 *Die bisherigen Bezeichnungen für die charakteristischen Durchflüsse wurden durch die Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) des Europäischen Parlamentes (EU) geändert und die Durchflussverhältnisse neu definiert.
Grundpreise. 𝐼 𝐿 𝐺𝑃 = 𝐺𝑃 (0,30 + 0,40 + 0,30 ) Hierbei gelten folgende Abkürzungen: AP Der jeweils gültige Arbeitspreis in € je MWh (Heizwasser) AP0 Der Ausgangswert für den Arbeitspreis beträgt 48,22 €/MWh – entspricht 4,82 ct/kWh (Heizwasser) Der Umrechnungsfaktor Ferndampf (m³) zu Heizwasser (MWh) beträgt 1,499 m³/MWh. Erfolgt die Versorgung aus dem Dampf-Verbundnetz, wird der jeweils gültige Arbeitspreis in €/MWh durch den Umrechnungsfaktor dividiert und in €/m³ abgerechnet.
Grundpreise. (1.1) Maßgeblich für die Grundpreisberechnung (verbrauchsunabhängiges Entgelt) für Fernwärme ist der Anschlusswert, der sich aus den Vereinbarungen zum Netzanschluss ergibt.
Grundpreise. 6.2.1 Der Grundpreis wird in monatlichen Beträgen erhoben. Er bestimmte sich nach der Zahl und dem Nenndurchfluss der eingebauten gesellschaftseigenen Wasserzähler bzw. bei zählerlosen Hausanschlüssen nach der Nennweite des Anschlusses.
Grundpreise. Der Grundpreis wird tagesgenau berechnet. Er be- stimmt sich nach der Zahl und dem Nenndurchfluss der eingebauten stadtwerkseigenen Wasserzähler bzw. bei zählerlosen Hausanschlüssen nach der Nennweite des Anschlusses. Es wird unterschieden, ob Wasser für ständigen Be- darf oder für Zwecke des vorübergehenden Bedarfs nach § 22 Absatz 3 AVBWasserV (wie z. B. für Bau- stellen, Ausstellungen, Schausteller, Jahrmärkte, Dul- ten, Tombolen, Sommerfeste) bezogen wird.
Grundpreise. Der Kunde bezahlt dem Wärmelieferanten die jährlichen Grundpreise 1 und 2 zuzüglich MWST zum jeweils gültigen MWST-Satz. Die Grundpreise 1 und 2 sind ab dem Folgemonat nach Inbetriebnahme der Übergabestation geschuldet. Der Monat der Inbetriebnahme wird nicht in Rechnung gestellt.
Grundpreise. Ähnlich stark wie die Preise für Eigentumswohnungen sind jene für Bauland gestiegen. Grafik 19 zeigt die bundesländerweisen Unterschiede. Während die Baulandpreise in der Mehrzahl der Länder im Durchschnitt stagnieren, zeigt sich eine gänzlich andere Dynamik in Vorarlberg und Wien mit Wachs- tumsraten von jährlich durchschnittlich ca. 8% bzw. 7% (Indexzahl 146 bzw. 138). Wien zeigt einen Höhepunkt der Preisdynamik im Jahr 2019, mit einer Gegenbewegung 2020. Das könnte auf damals geändert raumordnungsrechtliche Rahmenbedingungen zurückzuführen sein (zwei Drittel von neu für Wohnen gewidmete Flächen für geförderten Wohnbau mit stark limitierten Grundpreisen). Allerdings ist ein einmaliger Datenpunkt noch nicht ausreichend für eine schlüssige Bewertung. In Vorarlberg demgegenüber steigen die Grundstückspreise kontinuierlich. 150 140 W 130 T S 120 OÖ 110 NÖ 100 ST B Weiterer Aufschluss ergibt sich bei Analyse der Bezirksergebnisse. In den meisten Bundesländern gibt es wenige Bezirke, meist im Xxxxxx der Landeshauptstädte, mit Steigerungen der Baulandpreise im Fünfjahresabstand um zwei Drittel und mehr, etwa Eferding in Oberösterreich, Hallein in Salzburg, Gänserndorf und Hollabrunn in Niederösterreich oder auch Neusiedl am See im Burgenland. Im Ge- gensatz dazu finden sich in den meisten Bundesländern periphere Bezirke mit stagnierenden und sogar rückläufigen Grundstückspreisen. In Vorarlberg sind die Preise für Bauland vor allem in den Bezirken Dornbirn und Feldkirch mit über 70% im Fünfjahresabstand durch die Decke gegangen, während die Dynamik in Bludenz und Bregenz bedeutend geringer war. Daraus ergibt sich für das gesamte Bundesland diese überaus starke Preis- steigerung um fast die Hälfte innerhalb eines halben Jahrzehnts.
Grundpreise a) Hallenbereich (bis zu einer täglichen Gesamtnutzungsdauer von 12 Stunden) inkl. allgemeine Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Reinigung (bestehend aus je 1x ausfegen und per Maschine wischen), Hausmüll-Container-Nutzung (bis zu 1 cbm und 135 kg) und Parkraum soweit vor- handen inklusive
Grundpreise b) Außenbereich (pro Tag)inkl. Parkdeck, Platzbeleuch- tung bei Bedarf und Parkraum soweitvorhanden
Grundpreise. Die genannten Grundpreise verstehen sich einschließlich der Zählermiete eines Zählers bis zu einer Größe von G 10. Bei einer Zählergröße über G 10 werden zusätzlich zu dem Grundpreis folgende Aufschläge berechnet: Zählergröße Netto Zuschlag Xxxxxx G 16 Euro/Jahr 18,00 21,42 G 25 Euro/Jahr 42,00 49,98 G 40 Euro/Jahr 84,00 99,96 G 65 Euro/Jahr 138,00 164,22 Messpreise Die Messgebühren für zusätzlich eingebaute Zähler betragen: Zählergröße Zuschlag Xxxxx Xxxxxx G 4 Euro/Jahr 18,00 21,42 G 6 Euro/Jahr 18,00 21,42 G 10 Euro/Jahr 36,00 42,84 Andere Zählergrößen auf Anfrage. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die zum Leistungszeitpunkt jeweils gesetzliche Umsatzsteuer von zurzeit 19%. Auslöser für unser Vertragsangebot sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV). Sie löst die bisher gültige „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“ (AVBGasV) ab. Ziel des Gesetzgebers ist es, eine verbraucherfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten. In diesem Sinne wollen wir als Stadtwerke Haiger die Möglichkeiten eröffnen, zu günstigen Konditionen Energie zu beziehen. Der neue Sondervertrag GünstigGas ist rund 0,13 Cent pro Kilowattstunde günstiger als der bisherige Vertrag. Das entspricht bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 25.000 Kilowattstunden einem Preisvorteil von rd. 40 € im Jahr. Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, werden Sie selbstverständlich weiterversorgt; es gelten vorerst Ihre aktuellen Bedingungen und Preise weiter. Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie sich die neuen kundenfreundlichen Bedingungen und die ab 1.1. 2008 günstigeren Preise. Wir möchten zukünftig alle Kunden nach neuem Gesetz und neuer Verordnung beliefern. Deshalb werden wir nach Ablauf der gesetzlichen Anpassungsfristen (§§ 115,116) des Energiewirtschaftsgesetzes) – falls erforderlich