Voraussetzung. Die Versicherung der im Rahmen des Vertrages ver- sicherten minderjährigen Kinder wird – sofern der Vertrag noch nicht gekündigt war – beitragsfrei wei- tergeführt, falls Sie während der Wirksamkeit des Vertrages a) durch Unfall oder Krankheit sterben (nicht aber infolge eines Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisses) oder b) einen Unfall erleiden, der nach den Bedingun- gen dieses Vertrages zu einer Invalidität von mindes- tens 50 % führt. Voraussetzung für eine beitragsfreie Versicherung gemäß a) ist, dass Sie bei Versicherungsbeginn das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung