Voraussetzung. Vor Beginn der Behandlung ist dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit vollständiger Befundangabe vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Gesamtkosten 2.557,– EUR übersteigen. Der Versicherer prüft den Heil- und Kostenplan und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung schriftlich Auskunft. Wird vor Erhalt dieser Auskunft mit der Behandlung begonnen oder wird kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, wird der 2.557,– EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht zu 80 v. H., sondern zu 40 v. H. der Erstattung zugrunde gelegt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Standardtarif
Voraussetzung. Vor Beginn der Behandlung ist dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit vollständiger Befundangabe vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Gesamtkosten 2.557,– EUR übersteigen. Der Versicherer prüft den Heil- und Kostenplan und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung schriftlich Auskunft. Wird vor Erhalt dieser Auskunft mit der Behandlung begonnen oder wird kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, wird der 2.557,– EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht zu 80 65 v. H., sondern zu 40 v. H. der Erstattung zugrunde gelegt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Standardtarif
Voraussetzung. Vor Beginn der Behandlung ist dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit vollständiger Befundangabe Befund- angabe vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Gesamtkosten 2.557,– 2.557 EUR übersteigen. Der Versicherer Versi- cherer prüft den Heil- und Kostenplan und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung schriftlich schrift- lich Auskunft. Wird vor Erhalt dieser Auskunft mit der Behandlung begonnen oder wird kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, wird der 2.557,– 2.557 EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht zu 80 65 v. H., sondern zu 40 v. H. der Erstattung zugrunde gelegt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Standardtarif
Voraussetzung. Vor Beginn der Behandlung ist dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit vollständiger Befundangabe vorzulegen, wenn die voraussichtlichen voraus- sichtlichen Gesamtkosten 2.557,– 2.557 EUR übersteigen. Der Versicherer prüft den Heil- und Kostenplan und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung Versi- cherungsleistung schriftlich Auskunft. Wird vor Erhalt dieser Auskunft mit der Behandlung begonnen oder wird kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, wird der 2.557,– 2.557 EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht zu 80 v. H.65 %, sondern zu 40 v. H. % der Erstattung zugrunde gelegtzugrundegelegt.
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Samples: Verbraucherinformation
Voraussetzung. Vor Beginn der Behandlung ist dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit vollständiger Befundangabe vorzulegen, wenn die voraussichtlichen voraus- sichtlichen Gesamtkosten 2.557,– 2.557 EUR übersteigen. Der Versicherer prüft den Heil- und Kostenplan und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung Versi- cherungsleistung schriftlich Auskunft. Wird vor Erhalt dieser Auskunft mit der Behandlung begonnen oder wird kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, wird der 2.557,– 2.557 EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht zu 80 v. H.%, sondern zu 40 v. H. % der Erstattung zugrunde gelegtzugrundegelegt.
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Samples: Verbraucherinformation
Voraussetzung. Vor Beginn der Behandlung ist dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit vollständiger Befundangabe Befund- angabe vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Gesamtkosten 2.557,– 2.557 EUR übersteigen. Der Versicherer Versi- cherer prüft den Heil- und Kostenplan und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung schriftlich schrift- lich Auskunft. Wird vor Erhalt dieser Auskunft mit der Behandlung begonnen oder wird kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, wird der 2.557,– 2.557 EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht zu 80 v. H., sondern zu 40 v. H. der Erstattung zugrunde gelegt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Standardtarif