Voraussetzung. Sie können unter folgenden nachweisbaren Voraussetzungen ohne erneute Risikoprüfung die Invaliditäts- und Todesfallleistung um 20% der bislang versicherten Versicherungssumme erhöhen: • Bei Geburt eines Kindes der versicherten Person • Bei Heirat bzw. Verpartnerung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) der versicherten Person • Bei Adoption eines Kindes durch die versicherte Person • Bei Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu Wohnzwecken im Wert von mindestens 150.000 Euro durch die versicherte Person • Bei Aufnahme eines Kredits in Höhe von mindestens 100.000 Euro im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit der versicherten Person. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person mit der selbständigen Tätigkeit ihr hauptsächliches Erwerbseinkommen und keine weiteren Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezieht. • Bei dem erstmaligen Abschluss einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. • Bei dem erstmaligen Abschluss eines Studiums an einer Universität oder Hochschule und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
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