Voraussetzungen der Einräumung von Nutzungsrechten Musterklauseln

Voraussetzungen der Einräumung von Nutzungsrechten. Der Lizenzgeber bietet den Abschluss der vorliegenden Vereinbarung ausdrücklich nur Unternehmern im Sinne des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an. Voraussetzung der Nutzung der Software ist, dass der Lizenznehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit als Selbständiger, als Angestellter eines Unternehmens mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis und in dessen Namen oder in dessen Vollmacht handelt. Verbraucher sind grundsätzlich nicht zur Nutzung der Software berechtigt. Durch die Akzeptanz der vorliegenden Bestimmungen erklärt der Lizenznehmer ausdrücklich, in Ausübung der vorliegend eingeräumten Nutzungsrechte nicht als Verbraucher zu handeln.