Vorbehalte und Erklärungen Musterklauseln

Vorbehalte und Erklärungen. (1) Vorbehalte oder Ausnahmen zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.
Vorbehalte und Erklärungen. Algerien
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz17
Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: xxxx://xxxxxxxx.xx.xxx/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 0000 Xxxx, bezogen werden.
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz5 Artikel 6 Ziffer 1 des Übereinkommens findet ausschliesslich Anwendung, wenn die Haupttat nach schweizerischem Recht ein Verbrechen darstellt (Art. 9 Abs. 1 StGB6 in Verbindung mit den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches und des Nebenstraf- rechts).
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz19 Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das in Artikel I Absatz 2 des Protokolls 1 vorgesehene Recht vor, für die Zustellung von Schriftstücken zwischen gerichtlichen Amtspersonen von und nach der Schweiz die Einhaltung abweichender Formen zu verlangen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft erklärt entsprechend Artikel III Absatz 1 des Protokolls 1, dass sie den folgenden Teilsatz der Bestimmung von Artikel 34 Ab- satz 2 nicht anwenden wird: «es sei denn, der Beklagte hat gegen die Entscheidung keinen Rechtsbehelf eingelegt, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte». 18 AS 2010 5660 und 2011 1215. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (xxx.xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx).
Vorbehalte und Erklärungen. Dieser Vorbehalt bezieht sich insbesondere auf Artikel VII dieses Übereinkommens sowie auf jede gleichartige Bestimmung, die diesen Artikel ersetzt oder ergänzt.
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz65 Bei Anlass der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde betreffend das Statut der Internationalen Atomenergie-Agentur bringt die Schweiz den Vorbehalt von allge- meiner Tragweite an, dass ihre Mitarbeit an der Internationalen Atomenergie- Agentur, insbesondere was die Beziehungen dieser Organisation zur Organisation der Vereinten Nationen betrifft, nicht über den Rahmen hinausgehen kann, der durch ihre Stellung als immerwährend neutraler Staat vorgezeichnet ist. Im Sinne dieses allgemeinen Vorbehalts bringt sie im Besonderen ihren Vorbehalt sowohl gegenüber dem Wortlaut des Artikels III Buchstabe B Ziffer 4 des Statuts zum Ausdruck als auch gegenüber jeder ähnlichen Bestimmung, welche die erwähnten Bestimmungen in diesem Statut oder in einer anderen Vereinbarung ersetzen oder ergänzen könnte.
Vorbehalte und Erklärungen. Rumänien Serbien Türkei Vereinigte Staaten von Amerika Schlussprotokoll der internationalen Friedenskonferenz
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz14 Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das in Artikel Ia des Protokolls Nr. 1 vorgesehene Recht vor, eine in einem anderen Vertragsstaat ergangene Ent- scheidung in der Schweiz nicht anzuerkennen oder zu vollstrecken, wenn