Vorbehalte und Erklärungen Musterklauseln

Vorbehalte und Erklärungen. (1) Vorbehalte oder Ausnahmen zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. (2) Absatz 1 schliesst nicht aus, dass ein Staat oder eine Organisation der wirt- schaftlichen und/oder politischen Integration bei der Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder förmlichen Bestätigung dieses Übereinkommens oder beim Beitritt dazu Erklärungen oder Stellungnahmen, gleich welchen Wortlauts oder welcher Bezeichnung abgibt, um unter anderem die anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften mit den Bestimmungen des Übereinkommens in Einklang zu bringen, vorausgesetzt, dass diese Erklärungen oder Stellungnahmen nicht darauf abzielen, die Rechtswirkungen der Bestimmungen des Übereinkommens in ihrer Anwendung auf diesen Staat auszuschliessen oder zu ändern.
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz65
Vorbehalte und Erklärungen. Algerien
Vorbehalte und Erklärungen. Dieser Vorbehalt bezieht sich insbesondere auf Artikel VII dieses Übereinkommens sowie auf jede gleichartige Bestimmung, die diesen Artikel ersetzt oder ergänzt.
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz5 Artikel 6 Ziffer 1 des Übereinkommens findet ausschliesslich Anwendung, wenn die Haupttat nach schweizerischem Recht ein Verbrechen darstellt (Art. 9 Abs. 1 StGB6 in Verbindung mit den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches und des Nebenstraf- rechts).
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz9 Vorbehalt zu Artikel 57: Die Bestimmungen von Absatz 2 des Artikels 57 schaffen Verpflichtungen nur für die Kommandanten auf der Stufe des Bataillons, der Abteilung oder einer höheren Stufe. Massgebend sind die Informationen, über welche die Kommandanten im Zeitpunkt ihrer Entscheidung verfügen. Vorbehalt zu Artikel 58: In Anbetracht des in Artikel 58 enthaltenen Ausdruckes «soweit dies praktisch irgend möglich ist», werden die Absätze a und b unter Vorbehalt der Erfordernisse der Landesverteidigung angewendet.
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz14 Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das in Artikel Ia des Protokolls Nr. 1 vorgesehene Recht vor, eine in einem anderen Vertragsstaat ergangene Ent- scheidung in der Schweiz nicht anzuerkennen oder zu vollstrecken, wenn
Vorbehalte und Erklärungen. Schweiz5 Die Schweizerische Regierung behält sich gegenüber Vertragsstaaten, die Einfuhr- beschränkungen oder Devisenvorschriften in einseitiger Weise handhaben und damit die Vereinbarung unwirksam machen, volle Handlungsfreiheit vor. Meine Unterschrift wird ferner ohne Präjudiz in Bezug auf die Haltung der Schwei- zerischen Regierung zur Charta von Havanna vom 24. Xxxx 1948, in welcher eine internationale Handelsorganisation vorgesehen ist, abgegeben. Die Vereinbarung erstreckt sich auch auf das Fürstentum Liechtenstein, solange dieses durch einen Zollanschlussvertrag mit der Schweiz verbunden ist.
Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: xxxx://xxxxxxxx.xx.xxx/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 0000 Xxxx, bezogen werden.
Vorbehalte und Erklärungen. (1) Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig; Erklärungen, die nach den Artikeln 39, 40, 50, 52, 53, 54, 55, 57, 58 und 60 zulässig sind, können jedoch nach Maßgabe dieser Bestimmungen abgegeben werden. (2) Jede Erklärung oder nachträgliche Erklärung oder jede Rücknahme einer Erklärung nach diesem Übereinkommen ist dem Verwahrer21 schriftlich zu notifizieren.