Vorbereitende Maßnahmen Musterklauseln

Vorbereitende Maßnahmen. Nach dem Eintreffen der Materialien beim Auftragnehmer, werden diese zum Scannen vorbereitet, d.h. eventuell vorhandene Klammern, Hüllen, Bindungen, usw. werden entfernt. Jede Akte erhält eine Begleitprotokollierung, aus der hervorgeht, was, wer und wann etwas mit der jeweiligen Akte geschehen ist.
Vorbereitende Maßnahmen. Der Kunde stellt ein fehlerfreies und virenfreies System zur Verfügung - Vor der Installation wird durch den Kunden eine Datensicherung (empfohlen: doppelte Datensicherung) – ein sogenanntes Backup - aller Daten aus allen Anwendungen durchgeführt, die aus Sicht des Kunden nicht verloren gehen dürfen. Die Bank empfiehlt grundsätzlich eine regelmäßige Datensicherung. - Vor der Installation sind alle Windowsprogramme, insbesondere Virenschutzprogramme, zu schließen bzw. zu deaktivieren - Das System des Kunden erfüllt alle in der beigefügten „Checkliste der technischen Voraussetzungen für die Installation" beschriebenen Voraussetzungen. Das System des Kunden wird ª "standalone" ª im Netzwerk betrieben Die Installation erfolgt ª durch Bankmitarbeiter nur gemeinsam mit dem betreuenden Systemadministrator des Kunden. Die Bankmitarbeiter leisten hierbei nur informelle Unterstützung. Die Konfiguration innerhalb Software (Konten- und Nutzereinrichtung) wird durch einen Bankmitarbeiter durchgeführt. Für die Anwesenheit des Systemadministrators ist der Kunde verantwortlich. ª durch den Bankmitarbeiter, jedoch wird auf Wunsch des Kunden auf die Hinzuziehung des betreuenden Systemadministrators ausdrücklich verzichtet. Die dadurch entstehenden höheren Risiken (z.B. Integrität des Netzwerkes) trägt der Kunde selber. Der betreuende Systemadministrator oder ein Vertreter muss der Bank trotzdem für telefonischen Support zur Verfügung stehen. Die Pflege von Rechten, Pfaden und Laufwerken innerhalb des Betriebssystems darf durch Bankmitarbeiter nicht durchgeführt werden. Ein Einbau von Hardwarekomponenten in das System erfolgt nicht durch Bankmitarbeiter. Lediglich externe Komponenten (z.B. HBCI-Chipkartenleser, USB-Hub/Stick o.ä.) können durch einen Bankmitarbeiter eingebunden werden. Eine Installation der vom Hersteller der Hardware zur Verfügung gestellten Software (Treiber etc.), welche für den Betrieb der Hardware notwendig ist, kann durch Bankmitarbeiter durchgeführt werden.
Vorbereitende Maßnahmen. Objektbegehung mit dem Vermieter Marktorientierte Miet- preisermittlung anhand des ortsüblichen Miet- spiegels sowie aktueller Vergleichsobjekte Anfertigung eines aus- führlichen Vermietungs- exposés mit allen not- wendigen Objektanga- ben Aktivierung der bei uns vorgemerkten Interessen- ten Bewerbung der Mietob- jekte über alle relevanten Immobilienportale Inserieren des Mietobjek- tes in verschiedenen Ta- geszeitungen Social Media Marketing 360° Präsentation des Mietobjektes Aushänge in diversen Banken sowie in unserem Büroschaukasten Durchführung von Be- sichtigungsterminen Vorauswahl der Mietinte- ressenten Bonitätsprüfung der Mie- tinteressenten Organisation eines Xxx- xxxxxxxxxxxxxx zwischen Vermieter und Mietinte- ressenten Ausfertigung des Miet- vertrages nach der aktu- ellen Gesetzeslage Umfassende Mietver- tragsbesprechung mit beiden Vertragsparteien
Vorbereitende Maßnahmen. 05.0102A Gefahrenverhütung h Obsorge für die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß Paragraph 7 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) von der Planungsphase bis zum Projektende. 05.0102B Vorankündigung Arbeitsinspektorat h Erstellung einer Vorankündigung gemäß Paragraph 6 (1) BauKG und Übermittlung dieser gemäß Paragraph 6 (2) BauKG an das zuständige Arbeitsinspektorat. 05.02 PlanungskoordinatorIn 05.0201 Leistungen vor Baubeginn 05.0201A Koordination Planung h Beratung und Koordination der Planenden in sicherheitstechnischen Belangen insbesondere in der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG in ihren Planungen. 05.0201B Erstellung SIGE-Plan h Obsorge für die Erstellung des SiGe-Plans durch den Planungskoordinator bzw. die Planungskoordinatorin und Sorge für dessen Berücksichtigung. 05.0201C Unterlage für spätere Arbeiten h Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß Paragraph 8 BauKG. 05.03 BaustellenkoordinatorIn 05.0301 Leistungen während der Bauausführung 05.0301A Umsetzung SIGE-Maßnahmen h Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß Paragraph 7 ASchG, der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten sowie Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren. 05.0301B Überprüfung vor Ort h Überprüfung der Einhaltung der Maßnahmen aus dem SiGe-Plan. 05.0301C Koordination / Information h Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmenden und zur Verhütung von Unfällen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen zwischen den Arbeitgebenden unter Einbeziehung der auf der Baustelle tätigen Selbständigen sowie Veranlassen der gegenseitigen Information. 05.0301D Fortschreiben SIGE-Plan (optional) h Anpassen des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsfortschrittes und der eingetretenen Änderungen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.