Vorbereitende Maßnahmen Musterklauseln

Vorbereitende Maßnahmen. Nach dem Eintreffen der Materialien beim Auftragnehmer, werden diese zum Scannen vorbereitet, d.h. eventuell vorhandene Klammern, Hüllen, Bindungen, usw. werden entfernt. Jede Akte erhält eine Begleitprotokollierung, aus der hervorgeht, was, wer und wann etwas mit der jeweiligen Akte geschehen ist.
Vorbereitende Maßnahmen. 05.0102A Gefahrenverhütung h Obsorge für die Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß Paragraph 7 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) von der Planungsphase bis zum Projektende. 05.0102B Vorankündigung Arbeitsinspektorat h Erstellung einer Vorankündigung gemäß Paragraph 6 (1) BauKG und Übermittlung dieser gemäß Paragraph 6 (2) BauKG an das zuständige Arbeitsinspektorat. 05.02 PlanungskoordinatorIn 05.0201 Leistungen vor Baubeginn 05.0201A Koordination Planung h Beratung und Koordination der Planenden in sicherheitstechnischen Belangen insbesondere in der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG in ihren Planungen. 05.0201B Erstellung SIGE-Plan h Obsorge für die Erstellung des SiGe-Plans durch den Planungskoordinator bzw. die Planungskoordinatorin und Sorge für dessen Berücksichtigung. 05.0201C Unterlage für spätere Arbeiten h Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß Paragraph 8 BauKG. 05.03 BaustellenkoordinatorIn 05.0301 Leistungen während der Bauausführung 05.0301A Umsetzung SIGE-Maßnahmen h Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß Paragraph 7 ASchG, der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten sowie Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren. 05.0301B Überprüfung vor Ort h Überprüfung der Einhaltung der Maßnahmen aus dem SiGe-Plan. 05.0301C Koordination / Information h Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmenden und zur Verhütung von Unfällen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen zwischen den Arbeitgebenden unter Einbeziehung der auf der Baustelle tätigen Selbständigen sowie Veranlassen der gegenseitigen Information. 05.0301D Fortschreiben SIGE-Plan (optional) h Anpassen des SiGe-Plans und der Unterlage für spätere Arbeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsfortschrittes und der eingetretenen Änderungen.
Vorbereitende Maßnahmen. Objektbegehung mit dem Vermieter Marktorientierte Miet- preisermittlung anhand des ortsüblichen Miet- spiegels sowie aktueller Vergleichsobjekte Anfertigung eines aus- führlichen Vermietungs- exposés mit allen not- wendigen Objektanga- ben
Vorbereitende Maßnahmen. Der Kunde stellt ein fehlerfreies und virenfreies System zur Verfügung - Vor der Installation wird durch den Kunden eine Datensicherung (empfohlen: doppelte Datensicherung) – ein sogenanntes Backup - aller Daten aus allen Anwendungen durchgeführt, die aus Sicht des Kunden nicht verloren gehen dürfen. Die Bank empfiehlt grundsätzlich eine regelmäßige Datensicherung. - Vor der Installation sind alle Windowsprogramme, insbesondere Virenschutzprogramme, zu schließen bzw. zu deaktivieren - Das System des Kunden erfüllt alle in der beigefügten „Checkliste der technischen Voraussetzungen für die Installation" beschriebenen Voraussetzungen. Das System des Kunden wird ª "standalone" ª im Netzwerk betrieben Die Installation erfolgt ª durch Bankmitarbeiter nur gemeinsam mit dem betreuenden Systemadministrator des Kunden. Die Bankmitarbeiter leisten hierbei nur informelle Unterstützung. Die Konfiguration innerhalb Software (Konten- und Nutzereinrichtung) wird durch einen Bankmitarbeiter durchgeführt. Für die Anwesenheit des Systemadministrators ist der Kunde verantwortlich. ª durch den Bankmitarbeiter, jedoch wird auf Wunsch des Kunden auf die Hinzuziehung des betreuenden Systemadministrators ausdrücklich verzichtet. Die dadurch entstehenden höheren Risiken (z.B. Integrität des Netzwerkes) trägt der Kunde selber. Der betreuende Systemadministrator oder ein Vertreter muss der Bank trotzdem für telefonischen Support zur Verfügung stehen. Die Pflege von Rechten, Pfaden und Laufwerken innerhalb des Betriebssystems darf durch Bankmitarbeiter nicht durchgeführt werden. Ein Einbau von Hardwarekomponenten in das System erfolgt nicht durch Bankmitarbeiter. Lediglich externe Komponenten (z.B. HBCI-Chipkartenleser, USB-Hub/Stick o.ä.) können durch einen Bankmitarbeiter eingebunden werden. Eine Installation der vom Hersteller der Hardware zur Verfügung gestellten Software (Treiber etc.), welche für den Betrieb der Hardware notwendig ist, kann durch Bankmitarbeiter durchgeführt werden.

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  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Maßnahmen Messwert Erhöhen des Drittmittelaufkommens entlang der Forschungs- und Transferstrategie (Im- pact-orientiert) sowohl für wissenschaftliche Forschung als auch für künstlerische Ent- wicklung Strategien erstellt: 2022 Umsetzung 2025 Indikator: Ausgehend von ca. 7,3 Mio. Euro in 2020 wird mit einer Erhöhung von 20% pro Jahr gerechnet (vorausgesetzt, dass die h_da ähnlich erfolgreich ist wie in den letzten Jahren, streben wir in 2024 das Drittmittel- aufkommen von ca. 15 Mio. Euro an) Umsetzung bzw. Einbindung in Transferpro- jekte Akademisches Controlling aufbauen Konzeption: 2023 Umsetzung: 2024 | 6 Wenn im Folgenden die Begriffe „Forschung“, „Forschungstätigkeit“, „Forschungsstrukturen“, „Forschungs- ergebnisse“, „Forschungsunterstützung“ etc. verwendet werden, ist stets dieser umfassende Bezug von forschender und künstlerisch-gestalterischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gemeint. Wissenschaftlichen Mittelbau aufbauen Maßnahmen Messwert Konzept zur strukturellen Verankerung eines wissenschaftlichen / künstlerisch-gestalteri- schen Mittelbaus als Bestandteil einer h_da- typischen Forschungs- und Entwicklungsinf- rastruktur erarbeiten und umsetzen Konzeption 2022 umgesetzt: 2024 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern Maßnahmen Messwert Anzahl der Promotionen in den Promotions- zentren und als kooperative Promotionen verstetigen Ausgehend von 80 Promovierenden in 2021 wird mit eingeworbenen Drittmitteln und dem Mittelbau-Programm eine Steigerung von etwa 20% pro Jahr erwartet, d.h. wir erwar- ten eine Anzahl von ca. 140 Promovieren- den in 2024 Transparenz und Sichtbarkeit von Forschung und Entwicklung an der h_da erhöhen Maßnahmen Messwert h_da Austauschformate (interne sowie ex- terne) und Kommunikationsstrukturen opti- mieren, stärken und ausbauen Konzeption: 2022 Umsetzung: 2023

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Ausnahmen Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf allgemeine Ausnahmen und solche aus Gründen der Sicherheit richten sich nach den Artikeln XIV und XIVbis GATS, die hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt werden.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe: