Vorbereitung. (a) Soweit Netmaster die Produkte herzustellen hat, verpflichtet sich der Kunde, ihr die erforderlichen Unterlagen und Angaben wie Texte, Bilder, etc., für die aufzuschaltenden Produkte bei der Vertragsunterzeichnung zu übergeben. Spätestens aber müssen diese innert 10 Tagen seit der Vertragsunterzeichnung elektronisch an Netmaster übermittelt worden sein. Für den Inhalt der aufgeschalteten Produkte, deren Änderung und Aktualisierung ist der Kunde allein verantwortlich. Erfolgt die Datenlieferung trotz erfolgter Nachfristansetzung nicht fristgerecht, kann Netmaster von ihren Rechten Gebrauch machen.
(b) Soweit der Kunde die aufzuschaltenden Produkte selbst anliefert (sog. Werbemittel), ist er verpflichtet, diese der Netmaster rechtzeitig im vereinbarten Format und in der endgültigen digitalen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Werbung muss den auf den vereinbarten Plattformen aufgeführten Gestaltungsvorgaben entsprechen und darf die gebrauchte Werbefläche nicht überschreiten. Sie muss auf den gängigen Browsern eine optimale Darstellung ergeben. Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung. Die Werbemittel und alle übrigen Unterlagen müssen spätestens 2 Arbeitstage vor dem Beginn der Publikation bei Netmaster eingetroffen sein.
(c) Der Kunde stellt sicher, dass Webseiten, auf welche im Rahmen der publizierten Produkte bzw. Werbemittel verwiesen wird (Verlinkung), spätestens bei Beginn und während der gesamten Dauer der Publikation in Betrieb, funktionsfähig und aktuell gehalten sind.
Vorbereitung. 2.1 VE beteiligt sich nach Möglichkeit an der Vorbereitung in Deutschland. VE unterstützt FK bei Formalitäten. VE hält Kontakt zu FK, um aufkommende Fragen schnell klären zu können.
2.2 VE teilt FK im Rahmen des Vorbereitungsseminars in Deutschland ausführliche Informationen über die Einsatzstelle, die Aufgaben, die Unterkunft mit und gibt eine erste Einführung in die kul- turellen Besonderheiten des Gastlandes.
2.3 FK bereitet sich gleichzeitig auch eigenverantwortlich auf den Freiwilligendienst vor. Dazu ge- hört: • Beantragung eines entsprechenden Visums und dafür Sorge zu tragen, dass ein gültiger Reise- pass und weitere notwendige Dokumente vorliegen • Eintragung in die ElEfAnD-Liste des Auswärtigen Amtes • Unverzügliche Mitteilung sämtlicher dienst- und vertragsrelevanten Informationen und Ände- rungen an JiA und Zurverfügungstellung der notwendigen Dokumente. • Intensive Auseinandersetzung mit dem Gastland, dessen Kultur und den Bedingungen vor Ort • Kontaktaufnahme mit VE
2.4 JiA unterstützt FK in der formalen Vorbereitung durch notwendige Bescheinigungen und Beratung beispielsweise bei der Visumsbeantragung.
2.5 JiA bereitet FK vor Antritt des Dienstes in Deutschland projektbezogen vor und sensibilisiert für mögliche Gefahren im Rahmen des Einsatzes. Im Rahmen des Vorbereitungsseminars wird FK vor allem persönlich gestärkt und auf die Herausforderung des interkulturellen Lernens vorbereitet. Ebenfalls findet hier eine Einführung zum Themenkomplex der Nachhaltigen Entwicklungsziele der UN, der Agenda 2030 und zur inhaltlichen Ausrichtung von JiA und VE statt.
2.6 Die Freiwilligen sind verpflichtet vor Ausreise eine Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen und sich diese von dem untersuchenden Arzt/Ärztin bestätigen lassen. Die Ausreise er- folgt nur, wenn XxX die entsprechende Arztbescheinigung vorliegt. Wenn der Freiwilligendienst in einem tropischen oder subtropischen Land (Regionen zwischen 30° nördlicher und südlicher Breite)stattfindet, so ist die Untersuchung nach Maßgabe des G35 Standards durchzuführen. Die Nachsorgeuntersuchung hat innerhalb von acht Wochen nach Rückkehr der zu erfolgen.
2.7 JiA trägt die Kosten für notwendige Impfungen soweit diese nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Rechnungen und Kostenübernahmeerklärungen der Krankenversicherun- gen sind JiA bis zur Ausreise im Original vorzulegen.
Vorbereitung. Mobilisierung Eskalation Erfolg Phasen MOBILISIEREN MOBILISIEREN 144 KOMMUNIKATION UND AKTIONEN Kommunikation HOFFNUNG: Botschaft AKTION: Verabredung WUT: Themenfindung HOFFNUNG MOBILISIEREN MOBILISIEREN 146 Aktionen 148 ANHANG MATERIALIEN FÜR VERTRAUENSLEUTE Vertrauen – Handreichung gute Vertrauensleutearbeit Richtlinien für die Vertrauensleutearbeit Handlungshilfen für Betriebsräte und Vertrauensleute 149 ANHANG ANHANG 150 Wir machen Öffentlichkeitsarbeit. Wir machen Beteiligung Noch keinen Vertrauenskörper im Betrieb? LEGENDE IMPRESSUM 152 Impressum
Vorbereitung. Wir bereiten uns auf den Unterricht gewissenhaft vor.
Vorbereitung. Xxxxx vor Inanspruchnahme des Service sicher, dass die Kopplungsfunktion der Fernsteuerung des Produkts deaktiviert ist. Wenn die Kopplungsfunktion der Fernsteuerung nicht deaktiviert oder nicht ausgeschaltet werden kann, muss DJI die Fernsteuerung des Produkts während des Service ändern oder entkoppeln. Wenn du das reparierte Produkt oder Austauschgerät erhältst, verbinde die App umgehend, um den Kopplungsstatus der Fernsteuerung zu überprüfen und die Fernsteuerung erneut zu koppe ln oder die gekoppelte Fernsteuerung bei Bedarf zu ändern.
Vorbereitung. Die Landkreise und kreisfreien Städte treffen alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen, um im konkreten Fall das lokale Krisenzentrum im Sinne der Anforderungen des Bundesmaßnahmenkataloges Tierseuchen unverzüglich und funktionsfähig nach einheitlichem Standard einrichten zu können. Näheres hierzu regelt der Anhang 2 als Bestandteil dieser Vereinbarung.
Vorbereitung. Xxxxxxxx, Deckungsprinzip
Vorbereitung. Seid bereit mitzulaufen! Erzählt all euren Verwandten, Freunden, Bekannten oder auch Firmen vom Sponsorenlauf und den geplanten Spendenzielen. Bittet sie, eure Sponsoren zu werden. Sucht so viele Sponsoren wie möglich! Die Sponsoren tragen sich verbindlich in eure Sponsorenverträge ein, die ihr mit diesem Schreiben bekommen habt. Damit erklären sie sich bereit, für jede von euch gelaufene Runde einen bestimmten Betrag zu spenden. Die Sponsorenverträge müssen bis Xxxxxxx, 06.05.2022 bei/m Klassenlehrer abgegeben werden.
Vorbereitung. 1.1. Lieferung, Auf- und Abbau der Anlage bleibt Sache des Vermieters.
1.2. Der Auftraggeber sorgt für eine reibungslose An- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände, falls notwendig für eine Durchfahrtgenehmigung und einen Parkberechtigungsausweis
1.3. Der Mieter stellt eine saubere, ebene Fläche von 6,00m x 6,00m mit einer Tragkraft von 1000 kg zur Verfügung.
1.4. Vom Mieter werden 1-2 kräftige Auf- und Abbauhelfer kostenfrei gestellt.
1.5. Bei Veranstaltung in Räumen ist eine Breite der Eingangstüren von mind. 1,20m sowie eine Deckenhöhe von mind. 2,80m erforderlich.
1.6. Benötigter Stromanschluss von 2x 230V / 16A sowie ein belastbarer Nullleiter ist durch einen Elektromeister vor Ort sicherzustellen.
1.7. Kabellänge von 30m ist einzuhalten.
Vorbereitung. Dem Auftraggeber obliegt es, im Interesse einer möglichst fachgerechten Verdolmetschung ILF so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Beginn des Einsatzes, zur Vorbereitung des Dolmetscheinsatzes einen vollständigen Satz aller relevanten Unterlagen in allen Sprachen, in die bzw. aus denen gedolmetscht werden soll, zukommen zu lassen. Es wird ferner um die Übermittlung etwaiger Terminologielisten oder hausintern festgelegter Übersetzungsvarianten gebeten (Vereinheitlichung der Fachtermini). Es kommt mitunter vor, dass Aufträge kurzfristiger erteilt werden müssen; in solchen Fällen wird generell um die Kontaktmöglichkeit zu einem fachkundigen Ansprechpartner gebeten, der gegebenenfalls, je nach Kürze der zur Vorbereitung zur Verfügung stehenden Zeit, telefonisch und per Mail auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten bereit ist, Fragen zu beantworten. Zu den relevanten Unterlagen gehören insbesondere Arbeitsprogramme, Tagesordnungen, Berichte, Referate, Anträge, Redemanuskripte, PowerPoint®/OpenOffice®-Präsentationen, Protokolle/Berichte vorheriger oder sinnverwandter Zusammenkünfte sowie Listen mit Fachterminologie. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Konferenz verlesen werden sollen, erhält ILF spätestens am Vortag des Dolmetscheinsatzes eines Kopie, die bis einschließlich zur Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts auf jeden Fall im Besitz von ILF verbleibt, aber gewünschtenfalls nach getaner Arbeit dem Auftraggeber zurückgegeben wird. Die aus dem Einsatz erarbeitete Terminologie ist ausschließliches Eigentum von ILF. Plant der Auftraggeber, während des Einsatzes Film- oder Videoeinspielungen zu zeigen, die gedolmetscht werden sollen, ist ILF das Video und/oder ein Transkript des gesprochenen Textes zusammen mit den übrigen Vorbereitungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Die berufliche Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich ausdrücklich bereits auf alle zur Vorbereitung bereitgestellten Unterlagen. Werden die genannten Fristen zu ihrer Bereitstellung nicht eingehalten, so ist ILF von ihrer Leistungspflicht bzw. von einer Qualitätsforderung befreit.