Ökologische Aspekte Musterklauseln

Ökologische Aspekte. 2.4.4 Einsatzplanung Geräte und Maschinen Sozialkompetenz: Verständnis für die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden • Mithilfe an den verschiedenen Arbeitsplätzen • Einblick in die Ablauforganisation • Sensibilisierung im Umgang/Verschleiss von Küchengeschirr und Ressourcen • Hygiene und Reinigungskonzepte 1.1.3 / 1.2.3 / 1.3.3 Warenannahme 1.1.2 / 1.2.2 / 1.2.3 Qualitätsmerkmale
Ökologische Aspekte. 1. Türblattoberflächen ab Werk
Ökologische Aspekte. Die Vorschriften und Bestimmungen bezüglich Um- welt- und Gewässerschutz sind zu beachten. Je nach Produkt (Giftigkeit, Brennbarkeit) sind Schutzmass- nahmen entsprechend den Gesundheitsschutz-, Ge- wässerschutz- und Umweltschutzbestimmungen vor- zukehren. Die technischen Merkblätter der Hersteller sind zu beachten. Beim Abbürsten und Abschleifen von alten Anstrichen sind den Bestimmungen bezüglich Arbeits-, Gesund- heits- und Umweltschutz besondere Beachtung zu schenken. Die Ausführenden müssen je nach Arbeits- methode und Art des zu entfernenden Anstriches durch geeignete Massnahmen (Staubmasken und Schutzbrillen) geschützt werden. Im Speziellen wird auf folgende Merkblätter verwiesen: VSSM/GBI/chb Merkblatt über Beizen, Lacke und Lösemittel Gesundheitsschutz bei der Ober- flächenbehandlung SMGV Informationsblätter VSLF Sicherheitsdatenblätter FFF/EMPA/SZFF Entsorgung und Wiederverwertung von Xxxxxxxx und Türen SIA Norm 257/Deklarationsraster Beschichtungen BFS/SMGV Technische Richtlinien Merkblatt Nr. 18 Dieses Merkblatt wurde erstellt in Zusammenarbeit mit folgenden Verbänden: VSLF Verband Schweizerischer Lack- und Farben-Fabrikanten SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmererverband VSSM Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten Das Merkblatt orientiert über den heutigen Stand der Technik, vermittelt Wissen und Erfahrung und soll auch dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis unter den Beteiligten zu fördern. Weitere technische Merkblätter auf xxx.xxx.xx Der VST haftet nicht für Schäden, die durch die Anwendung der vorliegenden Publikation entstehen können. Dieses Merkblatt ist ein Hilfsmittel und eine Empfehlung für den Kunden und den Unternehmer zur visuellen Beurteilung von Oberflächen bei Türen und Toren aus Holz, Holzwerkstoffen und Metall. Beeinträchtigungen der Funktionalität sind nicht zuläs- sig und werden in diesem Merkblatt nicht berücksichtigt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.