Common use of Vorbestandene Krankheiten und Unfälle Clause in Contracts

Vorbestandene Krankheiten und Unfälle. Bei einer Höherversicherung erfolgt in der neuen Versicherungsabteilung oder Klasse keine Beschränkung für jene Leistungen, die bereits in der bisherigen Versicherungsabteilung abgedeckt waren. Der Versicherer kann Krankheiten und Folgen von Unfällen, die bei Ver- sicherungsabschluss bestehen oder bestanden haben, von der Versicherungs- deckung ausnehmen. Die Deckungseinschränkung wird der versicherten Person schriftlich mitgeteilt.

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Vorbestandene Krankheiten und Unfälle. Bei einer Höherversicherung erfolgt in der neuen Versicherungsabteilung oder Klasse keine Beschränkung für jene Leistungen, die bereits in der bisherigen Versicherungsabteilung abgedeckt waren. Der Versicherer kann Krankheiten und Folgen von Unfällen, die bei Ver- sicherungsabschluss Versicherungsabschluss bestehen oder bestanden haben, von der Versicherungs- deckung Versicherungsdeckung ausnehmen. Die Deckungseinschränkung wird der versicherten Person schriftlich mitgeteilt.. Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht

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Samples: www.fkb.li

Vorbestandene Krankheiten und Unfälle. Bei einer Höherversicherung erfolgt in der neuen Versicherungsabteilung Versicherungs- abteilung oder Klasse keine Beschränkung für jene Leistungen, die bereits in der bisherigen Versicherungsabteilung abgedeckt waren. Der Versicherer kann Krankheiten und Folgen von Unfällen, die bei Ver- sicherungsabschluss Versicherungsabschluss bestehen oder bestanden haben, von der Versicherungs- deckung Versicherungsdeckung ausnehmen. Die Deckungseinschränkung wird der versicherten Person schriftlich schrift- lich mitgeteilt.

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Samples: stephan-fuhrer.ch

Vorbestandene Krankheiten und Unfälle. Bei einer Höherversicherung erfolgt in der neuen Versicherungsabteilung oder Klasse keine Beschränkung für jene Leistungen, die bereits in der bisherigen Versicherungsabteilung Ver- sicherungsabteilung abgedeckt waren. Der Versicherer kann Krankheiten und Folgen von Unfällen, die bei Ver- sicherungsabschluss Versiche- rungsabschluss bestehen oder bestanden haben, von der Versicherungs- deckung Versicherungsdeckung ausnehmen. Die Deckungseinschränkung wird der versicherten Person schriftlich mitgeteilt.

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Samples: kkeinsiedeln.ch