Vorlagepflicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung dem Auftraggeber alle Unterlagen, insbesondere Entgeltunterlagen, vorzulegen, die dieser dazu benötigt, die Einhaltung des § 20 MiLoG bei diesem zu überprüfen. Die Vorlagepflicht kann auch durch eine Bescheinigung des Steuerberaters des Auftragnehmers erfolgen, indem dieser bestätigt, dass die Verpflichtungen nach § 20 MiLoG durch seinen Mandanten, dem Auftragnehmer, eingehalten wurden oder durch eine Bestätigung des für den (jeweiligen) Auftrag eingesetzten Arbeitnehmers, dass dieser für die für diesen Auftrag erbrachte Tätigkeit eine Arbeitsvergütung mindestens in Höhe des Mindestlohnes nach § 20 MiLoG erhalten hat.
Appears in 2 contracts
Samples: Mindestlohngesetz Verpflichtungen, Mindestlohngesetz Vereinbarung
Vorlagepflicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung dem Auftraggeber alle Unterlagen, insbesondere Entgeltunterlagen, Unterlagen vorzulegen, die dieser dazu benötigt, die Einhaltung des § 20 MiLoG bei diesem zu überprüfen. Die Vorlagepflicht kann auch durch eine Bescheinigung des Steuerberaters des Auftragnehmers erfolgen, indem in dem dieser bestätigt, dass daß die Verpflichtungen nach § 20 MiLoG durch seinen Mandanten, dem Auftragnehmer, Mandanten eingehalten wurden oder durch eine Bestätigung des für den (jeweiligen) Auftrag eingesetzten Arbeitnehmers, dass dieser für die für diesen Auftrag erbrachte Tätigkeit eine Arbeitsvergütung mindestens in Höhe des Mindestlohnes nach § 20 MiLoG erhalten hatwerden.
Appears in 1 contract
Samples: Mindestlohngesetz Vereinbarung
Vorlagepflicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung dem Auftraggeber alle Unterlagen, insbesondere Entgeltunterlagen, (Entgelt-) Unterlagen vorzulegen, die dieser dazu benötigt, benötigt die Einhaltung des § 20 MiLoG bei diesem zu überprüfen. Die Vorlagepflicht kann auch durch eine Bescheinigung des Steuerberaters des Auftragnehmers erfolgen, indem in dem dieser bestätigt, dass die Verpflichtungen Verpflich- tungen nach § 20 MiLoG durch seinen Mandanten, dem den Auftragnehmer, eingehalten wurden oder durch eine Bestätigung des für den (jeweiligen) Auftrag eingesetzten Arbeitnehmers, dass dieser für die für diesen Auftrag erbrachte Tätigkeit eine Arbeitsvergütung Arbeits- vergütung mindestens in Höhe des Mindestlohnes nach § 20 MiLoG erhalten hat.
Appears in 1 contract
Samples: Freistellungsvereinbarung