Laufzeit Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.
Mietzeit 1. Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen Mieter und Algeco vereinbarten Datum des Mietbeginns der Mietsache; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Mietsache durch Umstände, die in der Risikosphäre von Algeco liegen, erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. 2. Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Ende der Mietzeit oder, wenn eine unbestimmte Mietzeit vereinbart wurde, mit Wirksamwerden der Kündigung durch eine der Parteien. 3. Vorbehaltlich der Ziffer IV/4 und abweichender einzelvertraglicher Regelungen kann der Mietvertrag durch jede der Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. 4. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestmietdauer einen Monat. Wird der Mietvertrag nicht zum Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt, so verlängert er sich abweichend von § 545 BGB nicht auf unbestimmte Zeit, sondern auf rollierender Basis jeweils um einen Monat und zu dem jeweils zu dieser Zeit anwendbaren Mietzins. Während der Mindestmietdauer ist der Mietvertrag nicht ordentlich kündbar. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache stellt Algeco dem Mieter den vollen bis zum Ende der Mindestmietdauer ausstehenden Mietzins zuzüglich Nebenkosten in Rechnung. Dies gilt nicht, sofern der Mieter nach Ziffer IV.5 die Kündigung aus wichtigem Grund erklärt hat. Darüber hinausgehende Pflichten des Mieters, insbesondere die Transportkosten zu tragen, bleiben unberührt. 5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 3 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.
Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
Kennzeichnung 11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Bereitschaftszeiten 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:
Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.
Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.