Annahmen Musterklauseln

Annahmen. Netzkunde n: Wn = 15.000.000 kWh/a; Pn = 3.000 kW/a
Annahmen. Netzkunde n: Wn = 30.000 kWh/a
Annahmen. Netzkunden: Wn = 24.000 kWh/a = 24.000 kWh/a * 1,328 ct/kWh = 318,72 €/a = 34,68 €/a
Annahmen. Netzkunde n: Pn = 1.600 kW; Wn = 1.800.000 kWh
Annahmen. Netzkunde n: Wn = 18.000 kWh; Bezugsdauer: 12 Monate
Annahmen. Soweit dies nicht ausdrücklich und eindeutig in der entsprechenden Leistungsbeschreibung angegeben ist, wird Folgendes für jede Leistungsbeschreibung angenommen:
Annahmen. Die Erläuternden Finanzinformationen beruhen auf folgenden Annahmen:
Annahmen. Für jede Projektebene sind die externen Bedingungen im Zusammenhang mit dem Projekt anzugeben, die erfüllt sein müssen, damit der Erfolg des Projekts gewährleistet ist. Wenn diese Annahmen erfüllt sind und die Maßnahmen durchgeführt werden, werden die betreffenden verbindlichen Ziele erreicht.
Annahmen. Die in dieser Ziffer 13 enthaltenen Angaben beruhen insbesondere auf folgenden Annahmen:
Annahmen. Für diese Servicebeschreibung wurden bestimmte Annahmen berücksichtigt, darunter folgende: ● Die Standardgeschäftszeiten sind Wochentage von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr in der Zeitzone, in der sich die IBM Ressourcen befinden, von IBM eingehaltene gesetzliche Feiertage ausgenommen. IBM stellt Beratungsleistungen gemäß dieser Servicebeschreibung bereit. Der Kunde erhält den gesetzlichen Vorschriften entsprechend das Urheberrecht an urheberrechtlich geschützten Werken, die IBM im Rahmen dieser Servicebeschreibung für den Kunden entwickelt („Projektmaterialien“). Projektmaterialien umfassen weder urheberrechtlich geschützte Werke, die dem Kunden zwar unter der Servicebeschreibung bereitgestellt, aber nicht für ihn erstellt werden, noch Änderungen oder Erweiterungen dieser Werke im Rahmen der Servicebeschreibung („Bestehende Werke“). Für einige bestehende Werke gelten eigenständige Lizenzvereinbarungen („Bestehende lizenzierte Werke“). Ein Beispiel für bestehende Werke ist die Clinical Development Project Management Methodology and Documentation. IBM erteilt dem Kunden das unwiderrufliche (abhängig von den Zahlungsverpflichtungen des Kunden), nicht ausschließliche, weltweite Recht, bestehende Werke, bei denen es sich nicht um bestehende lizenzierte Werke handelt, zu nutzen, auszuführen, zu reproduzieren, anzuzeigen, vorzuführen und abgeleitete Werke davon zu erstellen. IBM behält das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite, abgegoltene Recht, Projektmaterialien zu nutzen, auszuführen, zu reproduzieren, anzuzeigen, vorzuführen, in Unterlizenz zu vergeben oder zu verteilen und abgeleitete Werke davon zu erstellen, vorausgesetzt, IBM schützt alle kundeneigenen Informationen, die möglicherweise in den Projektmaterialien enthalten sind, vor einer Offenlegung.