Common use of Vormundschaft Clause in Contracts

Vormundschaft. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Personen- und Sachschäden oder, soweit Familienversi- cherung/55+ vereinbart, seines (Ehe-)Partners, als vom Vormundschaftsgericht bestellter, nicht beruflicher Betreuer/Xxxxxxx für eigene Familienangehörige. Soweit für die betreute Xxxxxx keine eigene Haftpflicht besteht, ist für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft die persönliche gesetzliche Haftpflicht im Umfang dieses Vertrages mitversichert. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer sind aus- geschlossen, mit Ausnahme der nach § 116 Abs.1 SGB und § 86 Abs.1 VVG übergegangenen Regressansprüche der Sozialversiche- rungsträger, Xxxxxx der Sozialhilfe und privaten Krankenversicherungsträger.

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Vormundschaft. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Personen- Perso- nen- und Sachschäden oder, soweit Familienversi- cherung/55Familienversicherung/55+ vereinbart, seines (Ehe-)Partners, als vom Vormundschaftsgericht bestellter, nicht beruflicher BetreuerBe- treuer/Xxxxxxx für eigene Familienangehörige. Soweit für die betreute Xxxxxx keine eigene Haftpflicht besteht, ist für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft die persönliche gesetzliche Haftpflicht im Umfang dieses Vertrages mitversichert. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer sind aus- geschlossenausgeschlossen, mit Ausnahme der nach § 116 Abs.1 SGB und § 86 Abs.1 VVG übergegangenen Regressansprüche der Sozialversiche- rungsträgerSozialversicherungsträ- ger, Xxxxxx der Sozialhilfe und privaten Krankenversicherungsträger.

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Vormundschaft. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Personen- Perso­ nen­ und Sachschäden oder, soweit Familienversi- cherung/55Familienversicherung/55+ vereinbart, seines (Ehe-)PartnersEhe­)Partners, als vom Vormundschaftsgericht bestellter, nicht beruflicher BetreuerBe­ treuer/Xxxxxxx für eigene Familienangehörige. Soweit für die betreute Xxxxxx keine eigene Haftpflicht besteht, ist für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft die persönliche gesetzliche Haftpflicht im Umfang dieses Vertrages mitversichert. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs­ nehmer sind aus- geschlossenausgeschlossen, mit Ausnahme der nach § 116 Abs.1 SGB und § 86 Abs.1 VVG übergegangenen Regressansprüche der Sozialversiche- rungsträgerSozialversicherungsträ­ ger, Xxxxxx der Sozialhilfe und privaten Krankenversicherungsträger.

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Samples: www.ostangler.de

Vormundschaft. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Personen- Per- sonen- und Sachschäden oder, soweit Familienversi- cherung/55Familienversicherung/55+ vereinbart, seines sei- nes (Ehe-)Partners, als vom Vormundschaftsgericht bestellter, nicht beruflicher Betreuer/Xxxxxxx für eigene Familienangehörige. Soweit für die betreute Xxxxxx keine eigene Haftpflicht besteht, ist für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft die persönliche gesetzliche Haftpflicht im Umfang dieses Vertrages mitversichert. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer sind aus- geschlossenausgeschlossen, mit Ausnahme der nach § 116 Abs.1 SGB und § 86 Abs.1 VVG übergegangenen Regressansprüche der Sozialversiche- rungsträgerSozialversicherungs- xxxxxx, Xxxxxx der Sozialhilfe und privaten Krankenversicherungsträger.

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