Vorschriften Musterklauseln

Vorschriften. Der Lieferant hat die am Verwendungsort der Lieferung geltenden Vorschriften, insbesondere über Unfallverhütung, Umweltschutz etc. einzuhalten. Der Lieferant verpflichtet sich, uns unaufgefordert zu informieren, wenn der Liefergegenstand außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Erforderlichenfalls legt er eine Negativbescheinigung des Bundesausfuhramtes vor Auslieferung des Gegenstandes vor. Bei Lieferung von Gefahrgütern trägt der Lieferant die volle Verantwortung für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. Kennzeichnung, Verpackung, Formulare, etc.
Vorschriften. 1. Die andere Vertragspartei wie auch ihr Personal und die von ihr eingeschalteten Dritten müssen sich, bevor die Ausführung des Vertrags angefangen wird, über die Umstände an den Standorten von Attero, wo der Dienst geleistet werden soll bzw. die Sachen geliefert werden, informieren. Dies betrifft unter anderem, aber beschränkt sich nicht auf, relevante Informationen über die Arbeitsschutzgesetzgebung, Umweltschutzgesetzgebung, Sicherheitsvorschriften, Sicherungsvorschriften, Ortsregelung und den Code of Conduct von Attero.
Vorschriften. 2.4 Störungen und Unregelmäßigkeiten
Vorschriften. 2.3.1 In der SbV sind auch die einschlägigen Betriebsvorschriften, die ebenfalls bei der Ilm gelten, aufgeführt. Notwendige Unterlagen (z.B. Unfallmeldetafeln sowie Lagepläne/Lageskizzen) stellt die Ilm dem EVU oder dem Zugangsberechtigten gegen Empfangsbestätigung bzw. per Fax oder E-Mail zur Verfügung. Für die Verteilung an das eigene Personal sorgt das EVU bzw. der Zugangsberechtigte. Die Ilm wird nur insoweit gesonderten Ersatz ihrer Kosten verlangen, als Leistungen nicht Teil der Pflichtleistungen der Ilm sind. Die Regelwerke sind Bestandteil der SNB. Das EVU kann die zur Verfügung gestellten Unterlagen selbst vollständig und unverändert zum Eigengebrauch vervielfältigen.
Vorschriften. Wenn nicht an anderer Stelle dieser Bedingungen eine abweichende Haftungs- regelung getroffen ist, ist der AN nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem AG unmittelbar oder mittelbar infolge einer fehlerhaften oder verspäteten Lieferung, wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus irgendwelchen anderen, dem AN zuzurechnenden Gründen, entsteht
Vorschriften. Die Betriebsordnung, die Sicherheitsvorschriften und die ergänzenden Weisungen der Lonza sind strikte einzuhalten. Die Sicherheitsvorschriften können unter xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxx (Sicherheitsvorschriften) eingesehen werden. Im Besonderen verweisen wir auf die Sicherheitsvorschrift Nr. 15 für Fremdfirmen.
Vorschriften diese Geschäftsvorschriften.
Vorschriften. Vorliegende Hinweise werden zum Schutz des Anwenders geliefert, entsprechend folgender harmonisierter Regeln und Vorschriften: • 93/42/EEC u. f. Ä. E. (Richtlinie über medizinische Vorrichtungen); • 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinien); • 2014/30/EU (EMC - Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit); • EN 61010-1 (Sicherheit); • EN 00000-0-000 (Sicherheit); • 2011/65/EC (RoHS II); • 2012/19/EC (WEEE); • 2006/42/CE (Maschinenrichtlinien). • IEC 61000 (Elektromagnetische Verträglichkeit); • ISO 14971 (Riskenberatung der medizinischen Instrumenten); • IEC 61326-1 (Elektromagnetische Verträglichkeit); • ISO 15883-1 (Reinigungsleistung); • ISO 15883-2 (Reinigungsleistung); • ISO/TS 15883-5 (Reinigungsleistung); • IEC 60529 (IP Grad).
Vorschriften. Berechtigungssystem und Zugriffschutz DMS-Systeme verfügen i.d.R. über komplexe Berechtigungssysteme und ermöglichen einen Zugriffsschutz bis auf Dokument- und Attributebene, z.B. Vorteile eines DMS-integrierten Vertragsmanagement Worin besteht die Herausforderung? B&L unterstützt Sie … bei der Aufnahme der fachlichen Anforderungen resultierenden Umsetzungsmöglichkeiten
Vorschriften. (Pass, Visa, Zoll, Gesundheit,...) Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Reisegast muss selbst darauf achten, das sein Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.