Common use of Vorumsätze Clause in Contracts

Vorumsätze. Versicherungsschutz gemäß Ziffern VII. 4.2 ff besteht auch für Ansprü- che wegen Schäden durch gelieferte Erzeugnisse des Versicherungs- nehmers, die bis zu einem Jahr vor Inkrafttreten dieses Versicherungs- vertrages ausgeliefert wurden, sofern der Versicherungsnehmer nach- weist, dass ihm bei Inkrafttreten dieses Versicherungsvertrages nicht bekannt war oder er nicht vermuten konnte, dass vor diesem Zeitpunkt mangelhafte Erzeugnisse ausgeliefert worden waren. Für Schäden durch Erzeugnisse, die vorher ausgeliefert wurden, be- steht kein Versicherungsschutz. Hierfür muss Versicherungsschutz besonders beantragt werden. Ausgenommen bleiben Ansprüche wegen Schäden durch gelieferte Erzeugnisse des Versicherungsnehmers nach/in USA/US-Territorien und Kanada. Hierfür muss Versicherungsschutz besonders beantragt werden.

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