Common use of Vorzeitige Beitragsfreistellung Clause in Contracts

Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen Sie in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendet, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik errechnet wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt dem Überschuss-System Beitragsverrechnung das Überschuss- System Sofortbonus. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die beitragsfreie Mindestversicherungs- summe von 2.500 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszahlungsdauer noch mindes- tens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf die- ser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhän- gig. Die Höhe des anschließend zu zahlenden Beitrags wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende Beitrag. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen

Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen Sie in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendetVersicherungssumme verwen- det, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik Versicherungsmathe- matik errechnet wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt dem Überschuss-System Beitragsverrechnung das Überschuss- System Sofortbonus. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die beitragsfreie Mindestversicherungs- summe von 2.500 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszahlungsdauer noch mindes- tens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf die- ser dieser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten erneu- ten Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhän- gigabhängig. Die Höhe des anschließend Der Versicherungsvertrag wird mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Beitragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft ge- setzt. Der Versicherungsschutz ist aufgrund der während der Beitragsfreistellung nicht gezahlten Beiträge geringer. Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versi- cherungsschutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestan- den hat, wieder in Kraft setzen, wenn der zu zahlenden Beitrags zahlende Beitrag ab der Wiederinkraftsetzung entsprechend erhöht wird. Der erhöhte Beitrag wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende BeitragVersiche- rungsmathematik berechnet. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen Sie in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendetVersicherungssumme verwen- det, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik Versicherungsmathe- matik errechnet wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt dem Überschuss-System Beitragsverrechnung das Überschuss- System Sofortbonus. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die beitragsfreie Mindestversicherungs- summe von 2.500 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszahlungsdauer noch mindes- tens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf die- ser dieser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten erneu- ten Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhän- gigabhängig. Die Höhe des anschließend Der Versicherungsvertrag wird mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Beitragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft ge- setzt. Der Versicherungsschutz ist aufgrund der während der Beitragsfreistellung nicht gezahlten Beiträge geringer. Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versi- cherungsschutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestan- den hat, wieder in Kraft setzen, wenn der zu zahlenden Beitrags zahlende Beitrag ab der Wiederinkraftsetzung entsprechend erhöht wird. Der erhöhte Beitrag wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende BeitragVersiche- rungsmathematik neu berechnet. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen

Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen Sie in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendet, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik errechnet wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt dem Überschuss-System Beitragsverrechnung das Überschuss- System Sofortbonus. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die beitragsfreie Mindestversicherungs- summe von 2.500 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer Nummer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszahlungsdauer noch mindes- tens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf die- ser dieser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten erneu- ten Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhän- gigabhängig. Die Höhe des anschließend Sie können den Versicherungsvertrag mit dem Versicherungs- schutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestanden hat, wie- der in Kraft setzen, wenn der zu zahlenden Beitrags zahlende Beitrag ab der Wie- derinkraftsetzung entsprechend erhöht wird. Der erhöhte Bei- trag wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende BeitragVersicherungsmathe- matik neu berechnet. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen

Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen 3.1 Sie können zum Termin einer künftigen Beitragsfälligkeit in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Erreicht das Vertragsguthaben, gegebenen- falls vermindert um rückständige Beiträge und sonstige aus- stehende Beträge, den Mindestbetrag von 1.000 Euro nicht, wird der Auszahlungsbetrag nach Nummer 5 ausgezahlt. Ist die Todesfall-Leistung Beitragsrückgewähr vereinbart, wird die Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Beitragsfreistellung auf das Vertragsguthaben (siehe Abschnitt B Nummer 2.9) umgestellt. Die Umstellung bleibt auch bei Wiederinkraftsetzung bestehen. Ist die Todesfall-Leistung Junior-Beitragsschutz vereinbart, wird die Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn ab dem Zeit- punkt der vorzeitigen Beitragsfreistellung auf das Vertragsgut- haben (siehe Abschnitt B Nummer 2.9) umgestellt. Die Ein- zahlung von Beiträgen in das Vertragsguthaben bei Tod der versicherten Person entfällt. Wir erbringen die Todesfall-Leis- tung bei Tod der versicherten Person. Die Umstellung bleibt auch bei Wiederinkraftsetzung bestehen. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert verrechnen wir Bei- tragsrückstände und sonstige ausstehende Beträge. Für die vorzeitige Beitragsfreistellung erheben wir einen Ab- zug nach Nummer 57 vom Fondsguthaben. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen mit geringem Fondsguthaben kann die Entnahme von Risi- kobeiträgen und Kosten dazu führen, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendet, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik errechnet dass das Fondsgutha- ben aufgebraucht wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt dem Überschuss-System Beitragsverrechnung das Überschuss- System Sofortbonus. Haben Sie die Befreiung von In einem solchen Fall erlischt der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die beitragsfreie Mindestversicherungs- summe von 2.500 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme können Sie der Tabelle der Garantiewerte Ver- sicherungsvertrag (siehe Abschnitt J Nummer 7) entnehmen3.4). 2.2 3.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 4 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und bei Vereinbarung einer Zusatzversicherung die verbleibende verblei- bende Beitragszahlungsdauer der Zusatzversicherung noch mindes- tens mindestens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ist eine Berufsun- fähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung ver- einbart, ist nach Ablauf die- ser dieser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten Gesundheitsprüfung erneuten Gesundheits- und finanziellen Angemessenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprü- fung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der versicherten Person abhän- gigAllgemeinen Ver- tragsinformationen) abhängig. Mit der Wiederinkraftsetzung können Sie in Textform verlan- gen, die während der beitragsfreien Zeit nicht gezahlten Bei- träge in einem einmaligen Betrag als Sonderzahlung oder durch Erhöhung des laufenden Beitrags nachzuentrichten. Die Höhe des anschließend zu zahlenden Beitrags wird Voraussetzungen nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende BeitragAbschnitt F Nummer 1.3 und Ab- schnitt H Nummer 5 müssen nicht erfüllt sein. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung

Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen Sie können zum Termin einer künftigen Beitragsfälligkeit in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Ist die Todesfall-Leistung Beitragsrückgewähr vereinbart, wird die Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Beitragsfreistellung auf das Vertragsguthaben (siehe Abschnitt B Nummer 2.7) umgestellt. Die Umstellung bleibt auch bei Wiederinkraftsetzung bestehen. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug verrechnen wir Bei- tragsrückstände und sonstige ausstehende Beträge. Für die vorzeitige Beitragsfreistellung erheben wir einen Ab- zug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträgevom Fondsguthaben. Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen mit geringem Fondsguthaben kann die Entnahme von Risi- kobeiträgen und Kosten dazu führen, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendet, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik errechnet dass das Fondsgutha- ben aufgebraucht wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt dem Überschuss-System Beitragsverrechnung das Überschuss- System Sofortbonus. Haben Sie die Befreiung von In einem solchen Fall erlischt der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die beitragsfreie Mindestversicherungs- summe von 2.500 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme können Sie der Tabelle der Garantiewerte Ver- sicherungsvertrag (siehe Abschnitt J Nummer 7) entnehmen3.4). 2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und bei Vereinbarung einer Zusatzversicherung die verbleibende verblei- bende Beitragszahlungsdauer der Zusatzversicherung noch mindes- tens mindestens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ist eine Berufsun- fähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung ver- einbart, ist nach Ablauf die- ser dieser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten Gesundheitsprüfung erneuten Gesundheits- und finanziellen Angemessenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheitsprü- fung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der versicherten Person abhän- gigAllgemeinen Ver- tragsinformationen) abhängig. Mit der Wiederinkraftsetzung können Sie in Textform verlan- gen, die während der beitragsfreien Zeit nicht gezahlten Bei- träge in einem einmaligen Betrag als Sonderzahlung oder durch Erhöhung des laufenden Beitrags nachzuentrichten. Die Höhe des anschließend zu zahlenden Beitrags wird Voraussetzungen nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende BeitragAbschnitt F Nummer 1.3 und Ab- schnitt H Nummer 4 müssen nicht erfüllt sein. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung

Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen Sie in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendetBerufsunfähigkeitsrente ver- wendet, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik Versicherungsma- thematik errechnet wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt gilt, gegebenen- falls abweichend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die beitragspflichtige Zeit, das Überschuss-System Sofort- bonus. Ein gegebenenfalls vorhandenes Ansammlungsgut- haben aus dem Überschuss-System Beitragsverrechnung Verzinsliche Ansamm- lung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht betrof- fen und wird weiterhin verzinst (siehe Abschnitt C Nummer 2.4) oder auf Ihr Verlangen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitragspflichtige Zeit das Überschuss- Überschuss-System SofortbonusSofortbonus vereinbart, vermindert sich durch die vorzeitige Beitragsfrei- stellung auch der Berufsunfähigkeitsschutz aus der Über- schussbeteiligung. Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Alters- versorgung kann eine Auszahlung des Ansammlungsgutha- bens aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nicht ver- langt werden. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die jährliche beitragsfreie Mindestversicherungs- summe Mindestberufsun- fähigkeitsrente von 2.500 300 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern so- fern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme Berufsunfähigkeits- rente können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer Num- mer 7) entnehmen. 2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszahlungsdauer noch mindes- tens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf die- ser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten Gesundheitsprüfung Gesundheits- und finanziellen Angemessenheitsprü- fung (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) der versicherten Person abhän- gigabhängig. Die Höhe des anschließend Der Versicherungsvertrag wird mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Beitragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft ge- setzt. Der Versicherungsschutz ist aufgrund der während der Beitragsfreistellung nicht gezahlten Beiträge geringer. Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versi- cherungsschutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestan- den hat, wieder in Kraft setzen, wenn der zu zahlenden Beitrags zahlende Beitrag ab der Wiederinkraftsetzung entsprechend erhöht wird. Der erhöhte Beitrag wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende BeitragVersiche- rungsmathematik berechnet. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung

Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen Sie in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendetVersicherungssumme verwen- det, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik Versicherungsmathe- matik errechnet wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt gilt, gegebenen- falls abweichend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die beitragspflichtige Zeit, das Überschuss-System Sofortbo- nus. Ein gegebenenfalls vorhandenes Ansammlungsguthaben aus dem Überschuss-System Beitragsverrechnung Verzinsliche Ansammlung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht betroffen und wird wei- terhin verzinst (siehe Abschnitt C Nummer 2.4) oder auf Ihr Ver- langen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitragspflich- tige Zeit das Überschuss- Überschuss-System SofortbonusSofortbonus vereinbart, ver- mindert sich durch die vorzeitige Beitragsfreistellung auch der Todesfallschutz aus der Überschussbeteiligung. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die beitragsfreie Mindestversicherungs- summe von 2.500 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszahlungsdauer noch mindes- tens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf die- ser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhän- gig. Die Höhe des anschließend Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zu- satzversicherung vereinbart, ist nach Ablauf dieser Frist eine Wiederinkraftsetzung zusätzlich vom Ergebnis einer finanzi- ellen Angemessenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheits- prüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) abhängig. Der Versicherungsvertrag wird mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Beitragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft ge- setzt. Der Versicherungsschutz ist aufgrund der während der Beitragsfreistellung nicht gezahlten Beiträge geringer. Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versi- cherungsschutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestan- den hat, wieder in Kraft setzen, wenn der zu zahlenden Beitrags zahlende Beitrag ab der Wiederinkraftsetzung entsprechend erhöht wird. Der erhöhte Beitrag wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende BeitragVersiche- rungsmathematik berechnet. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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Vorzeitige Beitragsfreistellung. 2.1 Unter Beachtung der in Nummer 1 genannten Termine kön- nen Sie in Textform verlangen, vorzeitig von Ihrer Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. Bei der vorzeitigen Beitragsfreistellung wird – soweit vorhan- den – der Rückkaufswert nach Nummer 5, vermindert um den Abzug nach Nummer 6 sowie um rückständige Beiträge, für die Bildung einer beitragsfreien konstanten Versicherungs- summe verwendetVersicherungssumme verwen- det, die nach anerkannten Regeln der Versi- cherungsmathematik Versicherungsmathe- matik errechnet wird. Für den beitragsfreien Versicherungsvertrag gilt statt gilt, gegebenen- falls abweichend von einer zuvor getroffenen Vereinbarung für die beitragspflichtige Zeit, das Überschuss-System Sofortbo- nus. Ein gegebenenfalls vorhandenes Ansammlungsguthaben aus dem Überschuss-System Beitragsverrechnung Verzinsliche Ansammlung ist von der vorzeitigen Beitragsfreistellung nicht betroffen und wird weiterhin verzinst (siehe Abschnitt C Nummer 2.4) oder auf Ihr Verlangen in Textform hin ausgezahlt. War für die beitrags- pflichtige Zeit das Überschuss- Überschuss-System SofortbonusSofortbonus vereinbart, vermindert sich durch die vorzeitige Beitragsfreistellung auch der Todesfallschutz aus der Überschussbeteiligung. Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht be- antragt und wird die beitragsfreie Mindestversicherungs- summe von 2.500 Euro nicht erreicht, erhalten Sie – sofern vorhanden – den Auszahlungsbetrag nach Nummer 4 und der Versicherungsvertrag endet. Die garantierte Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 2.2 Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie inner- halb von drei Jahren die Wiederaufnahme der Beitragszah- lung (Wiederinkraftsetzung) bis zur Höhe des ursprünglichen Versicherungsschutzes in Textform beantragen. Bei einer befristeten vorzeitigen Beitragsfreistellung nach Num- mer 3 erfolgt die Wiederinkraftsetzung mit Ablauf der Frist, ohne dass Sie dies beantragen müssen. Voraussetzung ist jeweils, dass zum Zeitpunkt der Wiederin- kraftsetzung der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist und die verbleibende Beitragszahlungsdauer noch mindes- tens ein Jahr beträgt. Innerhalb von zwölf Monaten ab dem Termin, zu dem die vor- zeitige Beitragsfreistellung wirksam wurde, erfolgt die Wieder- inkraftsetzung ohne erneute Risikoprüfung. Nach Ablauf die- ser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung vom Ergebnis einer er- neuten Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhän- gig. Die Höhe des anschließend Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zu- satzversicherung vereinbart, ist nach Ablauf dieser Frist eine Wiederinkraftsetzung zusätzlich vom Ergebnis einer finanzi- ellen Angemessenheitsprüfung (Finanzielle Angemessenheits- prüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen) abhängig. Der Versicherungsvertrag wird mit der Beitragshöhe, wie sie vor der Beitragsfreistellung vereinbart war, wieder in Kraft ge- setzt. Der Versicherungsschutz ist aufgrund der während der Beitragsfreistellung nicht gezahlten Beiträge geringer. Sie können den Versicherungsvertrag ebenso mit dem Versi- cherungsschutz, wie er vor der Beitragsfreistellung bestan- den hat, wieder in Kraft setzen, wenn der zu zahlenden Beitrags zahlende Beitrag ab der Wiederinkraftsetzung entsprechend erhöht wird. Der erhöhte Beitrag wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik be- rechnet. Dadurch erhöht sich der zu zahlende BeitragVersiche- rungsmathematik berechnet. Die Wiederinkraftsetzung erfolgt mit unveränderten Rech- nungsgrundlagen. Die Wiederinkraftsetzung wird gebührenfrei durchgeführt.

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