Vorzeitige Rückreise Musterklauseln

Vorzeitige Rückreise. Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen. Grund ist eines der unten genannten versicherten Ereignisse. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung eines neuen Tickets für die Rückreise an Ihren Hauptwohnsitz. Zusätzlich erstatten wir Ihnen die neu entstandenen Rückreisekosten an Ihren Hauptwohnsitz . Wir erstatten höchstens die Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab. HINWEIS: Für die "Vorzeitige Rückreise" und die "Nicht genutzten Reiseleistungen" gilt das Folgende. Wir erstatten entweder die neu entstandenen Kosten für die Rückreise an Ihren Hauptwohnsitz. Oder: Wir erstatten den Anteil Ihrer ursprünglichen Kosten für die Rückreise, die das Beförderungs-Unternehmen einbehält. Sie müssen Ihre Reise unterbrechen oder verlängern. Grund ist eines der unten genannten versicherten Ereignisse. Wir unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Weiterreise. Zusätzlich erstatten wir Ihnen folgende Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung. Diese ist in Ihrer Leistungs-Übersicht angegeben. Etwaige Rückerstattungen ziehen wir davon ab
Vorzeitige Rückreise. Für den Fall, dass der Versicherte während der Reise vor dem geplanten Zeitpunkt und mit einem anderen Transportmittel als ursprünglich vorgesehen an seinen Wohnsitz zurückkehren muss, und zwar aufgrund eines durch Diebstahl verursachten erheblichen Sachschadens, durch Brand oder Wasserschäden am Haupt- oder Nebenwohnsitz, im Büro oder in der Firma des Versicherten, so dass die Anwesenheit des Versicherten unverzichtbar und unaufschiebbar ist, oder im Todesfall, der durch die amtliche Sterbeurkunde zu bestätigen ist, oder aufgrund eines Krankenhausaufenthalts bei unmittelbarer Bedrohung des Lebens, von einem der nachfolgenden Familienangehörigen – Ehepartner/in, Lebenspartner/in, Lebens- gefährte/in, Sohn / Tochter, Bruder / Schwester, Schwiegervater / Schwiegermutter, Schwiegersohn / Schwiegertochter – stellt die Organisationsstruktur ein Bahnticket erster Klasse oder ein Flugticket in der Economy Class bei, so dass der Versicherte zum Ort, an dem die Beerdigung stattfindet oder zum Krankenhaus, in dem der Angehörige untergebracht ist, gelangen kann. Für den Fall, dass der Versicherte mit einem versicherten Minderjährigen reist, kommt die Organisationsstruktur für die Rückreise beider auf. Wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, das eigene Fahrzeug für die vorzeitige Rückreise zu verwenden, stellt die Organisationsstruktur ein zusätzliches Ticket zur Verfügung, um die Abholung des Fahrzeugs nach der vorzeitig erfolgten Rückreise zu ermöglichen. - Fälle, in denen der Versicherte nicht in der Lage ist, der Organisationsstruktur ausreichende Informationen zu den Gründen zu nennen, die zu dem Antrag auf vorzeitige Rückreise geführt haben. Der Versicherte ist verpflichtet, die Dokumentation, welche als Nachweis für den Grund der vorzeitigen Rückkehr dient, innerhalb von 15 Tagen ab dem Vorfall im Original zu übermitteln.
Vorzeitige Rückreise. Wenn der Versicherungsnehmer, der sich auf der Reise befindet, vor dem geplanten Datum und mit einem anderen Fahrzeug als ursprünglich geplant aufgrund des Todes, nachweisbar durch Totenschein des Standesamts, oder der Einlieferung ins Krankenhaus mit drohender Lebensgefahr eines der folgenden Angehörigen an seinen Wohnsitz zurückkehren muss: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, Sohn/Tochter, Xxxxxxxxxxx, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, stellt die Organisationsstruktur auf Kosten von Europ Assistance einen Zugfahrschein erster Klasse oder einen Flug in der Economy Class, damit er den Ort erreichen kann, an dem die Beerdigung stattfindet oder an dem das Familienmitglied eingeliefert ist. Wenn der Versicherungsnehmer mit einem Minderjährigen reist, vorausgesetzt dieser ist versichert, kümmert sich die Organisationsstruktur um die Rückreise von beiden. Wenn es dem Versicherungsnehmer nicht möglich ist, sein Fahrzeug zu verwenden, um vorzeitig zurückzureisen, stellt ihm die Organisationsstruktur ein weiteres Ticket zur Verfügung, um das Fahrzeug anschließend abzuholen. - Die Fälle, in denen der Versicherungsnehmer der Organisationsstruktur keine angemessenen Informationen über die Gründe nennen kann, die zum Antrag auf vorzeitige Rückreise führen. Der Versicherungsnehmer muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Schadensfall die Originalunterlagen einreichen, die den Grund für die Rückreise nachweisen.
Vorzeitige Rückreise. Wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses oder mehrerer versicherten Ereignisse wie unten aufgeführt vorzeitig abbrechen müssen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung eines neuen Beförderungstickets und erstatten Ihnen, abzüglich verfügbarer Rückerstattungen, angemessene Kosten für die neue Rückreise an Ihren Hauptwohnsitz. Es gilt folgende Bedingung:

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und