Vorzeitige Verfügung. Eine vorzeitige Verfügung ist gemäß § 8 Abs. 3 5. VermBG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Nr. 1 - 4 5. VermBG zulässig, wenn a) der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte (§ 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist, b) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind, c) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht, d) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der nichtselbst- ständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit, die nach § 138 Abs. 1 der Ab- gabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen ist, aufgenommen hat. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Der Eintritt in den Ruhestand ist keine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorzeitige Verfügung. Eine vorzeitige Verfügung ist gemäß § 8 Abs. 3 5. VermBG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Nr. 1 - 1-4 5. VermBG zulässig, wenn
a) der Arbeitnehmer Sparer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte (§ 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist,
b) der Arbeitnehmer Sparer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und zum im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind,
c) der Arbeitnehmer Sparer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und zum im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,
d) der Arbeitnehmer Sparer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der nichtselbst- ständigen nichtselbständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit, die nach § 138 Abs. 1 der Ab- gabenordnung Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen ist, aufgenommen hat. Entsprechende Die entsprechenden Nachweise sind zu erbringen. Der Eintritt in den Ruhestand ist keine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes.
Appears in 1 contract
Samples: Vermögenswirksamer Sparvertrag
Vorzeitige Verfügung. Eine vorzeitige Verfügung ist gemäß § 8 Abs. 3 5. VermBG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Nr. 1 - 4 5. VermBG zulässig, wenn
a) der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte (§ 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) nach Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist,
b) der Arbeitnehmer nach VertragsabschlussVertragsschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und zum im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind,
c) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss Vertragsschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und zum im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,
d) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der nichtselbst- ständigen nichtselbstständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit, die nach § 138 Abs. 1 der Ab- gabenordnung Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen ist, aufgenommen hat. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Der Eintritt Anspruch auf Bankprämie bleibt in den Ruhestand ist keine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Gesetzesdiesen Fällen bestehen.
Appears in 1 contract
Samples: Sonderbedingungen
Vorzeitige Verfügung. Eine vorzeitige Verfügung ist gemäß § 8 Abs. 3 5. VermBG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Nr. 1 - 4 5. VermBG zulässig, wenn
a) der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte (§ 26 Abs. 1 Satz 1 des EinkommensteuergesetzesEin- kommensteuergesetzes) nach Vertragsabschluss gestorben gestor- ben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist,
b) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und zum im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind,
c) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und zum im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,
d) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der nichtselbst- ständigen nichtselbständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit, die nach § 138 Abs. 1 der Ab- gabenordnung Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen ist, aufgenommen hat. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Der Eintritt in den Ruhestand ist keine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes.Ablauf der Einzahlungsfrist
Appears in 1 contract
Samples: Sparvertrag