Vorübergehende Änderung des Arbeitsorts oder des Tätigkeitsbereiches Musterklauseln

Vorübergehende Änderung des Arbeitsorts oder des Tätigkeitsbereiches. 1 Die Arbeitgeberin kann der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter aus betriebli- chen Gründen vorübergehend eine ihr oder ihm zumutbare Arbeit und/oder einen ihr oder ihm zumutbaren Arbeitsort zuweisen, die vom arbeitsvertraglich Vereinbarten abweichen.