Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich Musterklauseln

Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 1Dieser GAV gilt für die Mitarbeitenden der Post CH AG (nachfolgend Arbeitgeberin), die in einem Arbeitsverhältnis gemäss Art. 319 ff. OR stehen. 2Für die Mitarbeitenden, die Mitglied einer vertragschliessenden Gewerk- schaft sind, gilt der GAV unmittelbar. Für die übrigen Mitarbeitenden gelten die normativen Bestimmungen dieses GAV gestützt auf den EAV.
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 1 Dieser GAV gilt für die Mitarbeitenden der Schweizerischen Post AG, der Post CH AG, der Post CH Netz AG und der Post CH Kommunikation AG (nachfolgend Arbeitgeberin oder Post CH), die in einem Arbeitsverhältnis gemäss Art. 319 ff. OR stehen.
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 1 Dieser GAV gilt für die Mitarbeitenden der PostLogistics AG (nachfolgende Arbeitgeberin) mit Arbeitsort in der Schweiz, die in einem Arbeitsverhältnis gemäss Art. 319 ff. OR stehen.
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 1 Dieser GAV gilt für die Mitarbeitenden von PostAuto AG (nachfolgend Arbeitgeberin oder PostAuto), die in einem Arbeitsverhältnis gemäss Art. 319 ff. OR stehen.
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 1 Das Gesetz ist, unter Vorbehalt der Artikel 2–4, anwendbar auf alle öffentlichen und privaten Betriebe.5
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 1 Dieser GAV gilt für die Mitarbeitenden der Post CH AG (nachfolgend Arbeit- geberin), die in einem Arbeitsverhältnis gemäss Art. 319 ff. OR stehen.
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 1Dieser GAV gilt für die Mitarbeitenden der Post Immobilien Management und Services AG (nachfolgend Arbeitgeberin), die in einem Arbeitsverhältnis gemäss Art. 319 ff. OR stehen. 2Für die Mitarbeitenden, die Mitglied einer vertragschliessenden Gewerk- schaft sind, gilt der GAV unmittelbar. Für die übrigen Mitarbeitenden gelten die normativen Bestimmungen dieses GAV gestützt auf den EAV. 3Dem GAV ebenfalls unterstellt sind weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezüger gemäss Ziff. 1.3.
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 1Dieser GAV gilt für die Mitarbeitenden von PostAuto Management AG, PostAuto Schweiz AG, PostAuto Mobilitätslösungen AG und PostAuto Produktions AG (nachfolgend Arbeitgeberin oder PostAuto), die in einem Arbeitsverhältnis gemäss Art. 319 ff. OR stehen. 2Für die Mitarbeitenden, die Mitglied einer vertragschliessenden Gewerk- schaft sind, gilt der GAV unmittelbar. Für die übrigen Mitarbeitenden gelten die normativen Bestimmungen dieses GAV gestützt auf den EAV.
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. 2.1 Der Geltungsbereich dieses Gesamtarbeitsvertrages (GAV) umfasst alle Arbeitsverhältnisse zwischen:
Betrieblicher und persönlicher Geltungsbereich. Das vorliegende Reglement gilt im Migros-Genossenschafts-Bund, in allen Migros- Genossenschaften, in den Migros-Produktions-, Dienstleistungs- und übrigen Unternehmen. Berechtigt sind alle voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden, welche dem Landes- Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) oder den Migros-Kader- anstellungsbedingungen (KAB) unterstellt sind.