Weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezügerinnen und -bezüger Musterklauseln

Weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezügerinnen und -bezüger. 1 Für weiter- und wiederbeschäftigte Rentenbezügerinnen und -bezüger sind die Bestimmungen dieses GAV grundsätzlich anwendbar. Als weiter- und wieder-beschäftigte Rentenbezügerinnen und -bezüger gelten grundsätzlich Personen, die vorgängig in einem Arbeitsverhältnis gemäss diesem GAV gearbeitet haben und nach einer ordentlichen oder vorzeitigen Alterspensio- nierung weiterarbeiten oder wiedereinsteigen. Vorbehalten bleiben die nach- folgenden Regelungen:

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.