Wandlungsbonus Musterklauseln

Wandlungsbonus. Die Auszahlung des vereinbarten Wandlungsbonus erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach erfolgter Wandlung des (verzinsten) Anlagebetrages. Der Wandlungsbonus berechnet sich aus dem ursprünglichen Anlagebetrag.