Wann besteht kein Versicherungsschutz?. Kein Versicherungsschutz besteht für sämtliche Versicherungsfälle, die 1. mit Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind, und Erdbeben unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen; 2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte Person eintreten, sowie für Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt werden; 3. mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen; 4. durch Baumängel sowie mangelnde Instandhaltung des Wohnhauses entstanden sind, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Eigentümer des versicherten Gebäudes ist.
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Samples: Haushaltversicherung, Haushaltversicherung
Wann besteht kein Versicherungsschutz?. Kein Versicherungsschutz besteht für sämtliche Versicherungsfälle, die
1. mit Aufruhr, innere Unruhen, KriegsereignissenKriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind, und Erdbeben unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen;
2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte Person eintreten, sowie für Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt werden;
3. mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen;
4. durch Baumängel sowie mangelnde Instandhaltung des Wohnhauses entstanden sind, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Eigentümer des versicherten Gebäudes ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Wann besteht kein Versicherungsschutz?. Kein Versicherungsschutz besteht für sämtliche Versicherungsfälle, die
1. mit Aufruhr, innere inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind, und Erdbeben unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen;
2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte Person eintreten, sowie für Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt werden;
3. mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen;
4. durch Baumängel sowie mangelnde Instandhaltung des Wohnhauses entstanden sind, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Eigentümer des versicherten Gebäudes ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Wann besteht kein Versicherungsschutz?. Kein Versicherungsschutz besteht für sämtliche Versicherungsfälle, die
1. mit Aufruhr, innere inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind, und die mit Erdbeben unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen;
2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte Person eintreten, sowie für Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt werden;
3. mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen;
4. durch Baumängel sowie mangelnde Instandhaltung des Wohnhauses entstanden sind, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Eigentümer des versicherten Gebäudes ist.
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Samples: Haushaltversicherung
Wann besteht kein Versicherungsschutz?. Kein Versicherungsschutz besteht für sämtliche Versicherungsfälle, die
1. mit Aufruhr, innere Unruhen, KriegsereignissenKriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind, sind und Erdbeben unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen;
2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte Person eintreten, sowie für Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt werden;
3. mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen;
4. durch Baumängel sowie mangelnde Instandhaltung des Wohnhauses entstanden sind, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Eigentümer des versicherten Gebäudes ist.
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Samples: Eigenheimversicherung