Wann besteht kein Versicherungsschutz?. Kein Versicherungsschutz besteht für sämtliche Versiche- rungsfälle, die 9.1. mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, mit unmittel- baren und mittelbaren Auswirkungen von behördlichen Verfü- gungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Perso- nenmehrheit gerichtet sind oder mit Erdbeben unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen; 9.2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte Person eintreten, sowie für Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt werden; 9.3. mit nuklearen Ereignissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen; 9.4. durch Baumängel sowie mangelnde Instandhaltung des Wohn- hauses entstanden sind.
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Samples: Haushaltsversicherung Exklusiv, Haushaltsversicherung Exklusiv Premium, Eigenheimversicherung Exklusiv Premium