Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich). 1. Die Versicherung erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes (Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff. VersVG) eingetreten sind. Versicherungsfälle, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Versicherungsfall geführt hat, nichts bekannt war.
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Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich). 1. Die Versicherung erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes (Laufzeit Lauf- zeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)) eingetreten sind. Versicherungsfälle, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren Ursache jedoch je- doch in die Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsver- trages von der Ursache, die zu dem Versicherungsfall geführt hat, nichts bekannt war.
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Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich). 1. Die Versicherung erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die während wäh- rend der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes (Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff. VersVGund 39 VersVG - siehe Anhang) eingetreten sind. Versicherungsfälle, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes Ver- sicherungsschutzes eingetreten sind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten Versi- cherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Versicherungsfall geführt hat, nichts bekannt be- kannt war.
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Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich). 1. Die Versicherung erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes (Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff. VersVG) eingetreten sind. Versicherungsfälle, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes Versiche- rungsschutzes eingetreten sind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss Ab- schluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages Versiche- rungsvertrages von der Ursache, die zu dem Versicherungsfall geführt hat, nichts bekannt war.
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Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich). 1. Die Versicherung erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes (Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) eingetreten sind. Versicherungsfälle, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Versicherungsfall geführt hat, nichts bekannt war.
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Samples: durchblicker.at
Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich). 1. Die Versicherung erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes Versicherungsschut- zes (Laufzeit des Versicherungsvertrages Versicherungsver- trages unter Beachtung der §§ 38 ff. VersVGVersVG im Anhang) eingetreten sind. Versicherungsfälle, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes eingetreten sind, deren Ursache Ur- sache jedoch in die Zeit vor Abschluss Ab- schluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dem Versicherungsnehmer oder und dem Versicherten Ver- sicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages Ver- sicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Versicherungsfall geführt hat, nichts bekannt warwar und sich die- se einer solchen Kenntnis auch nicht arglistig entzogen haben.
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Wann gilt die Versicherung? (Zeitlicher Geltungsbereich). (1. ) Die Versicherung erstreckt sich auf VersicherungsfälleSchadenereignisse, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes (Laufzeit des Versicherungsvertrages unter Beachtung der §§ 38 ff. VersVG) eingetreten sind. VersicherungsfälleSchadenereignisse, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Versicherungsfall Schadenereignis geführt hat, nichts bekannt war.
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