Wann können wir anpassen? Musterklauseln

Wann können wir anpassen?. In bestehenden Verträgen dürfen wir nur ausnahmsweise einzelne Rege- lungen ergänzen oder ersetzen. Dazu müssen die folgenden Vorausset- zungen erfüllt sein:
Wann können wir anpassen?. Wir können einzelne Regelungen mit Wirkung für bestehende Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch – Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Vertrags beruhen, – höchstrichterliche Rechtsprechung, die unmittelbar den Vertrag betrifft, – Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden, die für uns bindend sind, – konkrete individuelle uns bindende Weisungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Kartellbehörden unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden ist. Voraussetzung ist, dass diese Vertragslücke das bei Vertragsabschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in erheb- lichem Maß stört. Die geänderten Regelungen dürfen Sie nicht schlechter stellen, als die bei Vertragsabschluss vorhandene Regelung. Dies betrifft die geänderte Regelung sowohl für sich genommen als auch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrags.
Wann können wir anpassen?. Wir können einzelne Regelungen mit Wirkung für bestehende Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch − Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Vertrags beruhen, − höchstrichterliche Rechtsprechung, die unmittelbar den Vertrag betrifft, − Änderungen der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden, die für uns bindend sind, − konkrete individuelle uns bindende Weisungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Kartellbehörden unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden ist. Voraussetzung ist, dass diese Vertragslücke das bei Vertragsabschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in erheblichem Maß stört. Die geänderten Regelungen dürfen Sie nicht schlechter stellen, als die bei Vertragsabschluss vorhandene Regelung. Dies betrifft die geänderte Regelung sowohl für sich genommen als auch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrags. Die nach B 5.4.1 geänderten Regelungen werden wir Ihnen schriftlich mitteilen und erläutern. Innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung können Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Tun Sie das nicht, wird die Änderung wirksam, wenn wir Sie spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Änderungstermin informiert und über Ihr Kündigungsrecht schriftlich belehrt haben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.