Common use of Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung) Clause in Contracts

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucher- preise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die neue Prämie und Versicherungs- summe errechnen sich durch Multiplikation mit dem Anpassungsfaktor, der sich aus der Division des zeitlich jüngeren durch den zeitlich älteren Indexwert ergibt. Ist die so errechnete Erhöhung oder Senkung der Vertragsgesamtprämie weniger oder gleich +/- 0,5 %, so wird diese Veränderung im Folgejahr berücksichtigt. Eine Senkung von mehr als - 0,5 % ist jedenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit zu berücksichtigen, sofern der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat. Entfällt im Falle einer Erhöhung von mehr als + 0,5 % eine Anpassung teilweise oder zur Gänze, so kann diese seitens des Versicherers in den Folgejahren berück- sichtigt werden.

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Samples: mietervereinigung.at, www.mietervereinigung.at, mietervereinigung.at

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucher- preise Verbraucherpreise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die neue Prämie und Versicherungs- summe Versicherungssumme errechnen sich durch Multiplikation mit dem Anpassungsfaktor, der sich aus der Division des zeitlich jüngeren durch den zeitlich älteren Indexwert ergibt. Ist die so errechnete Erhöhung oder Senkung der Vertragsgesamtprämie weniger oder gleich +/- 0,5 /– 0,5%, so wird diese Veränderung im Folgejahr berücksichtigt. Eine Senkung von mehr als - 0,5 – 0,5% ist jedenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit zu berücksichtigen, sofern der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat. Entfällt im Falle einer Erhöhung von mehr als + 0,5 0,5% eine Anpassung teilweise oder zur Gänze, so kann diese seitens des Versicherers in den Folgejahren berück- sichtigt berücksichtigt werden.

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Samples: durchblicker.at, www.unterhaltsrecht.at