Common use of Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung) Clause in Contracts

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucher- preise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die neue Prämie und Versicherungs- summe errechnen sich durch Multiplikation mit dem Anpassungsfaktor, der sich aus der Division des zeitlich jüngeren durch den zeitlich älteren Indexwert ergibt. Ist die so errechnete Erhöhung oder Senkung der Vertragsgesamtprämie weniger oder gleich +/- 0,5 %, so wird diese Veränderung im Folgejahr berücksichtigt. Eine Senkung von mehr als - 0,5 % ist jedenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit zu berücksichtigen, sofern der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat. Entfällt im Falle einer Erhöhung von mehr als + 0,5 % eine Anpassung teilweise oder zur Gänze, so kann diese seitens des Versicherers in den Folgejahren berück- sichtigt werden. 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme ab der Prämienhauptfälligkeit. Prämie und Versicherungs- summe verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche Index.

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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten Verbraucher- preise 1986 preisindex 2010 (VPI 2010) oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die neue Prämie und Versicherungs- summe errechnen sich durch Multiplikation mit dem Anpassungsfaktor, jeweilige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der sich aus lndexziffer des letzten Monates eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat). Die Indexziffer ist in der Division des zeitlich jüngeren durch den zeitlich älteren Indexwert ergibt. Ist die so errechnete Erhöhung oder Senkung der Vertragsgesamtprämie weniger oder gleich +/- 0,5 %, so wird diese Veränderung im Folgejahr berücksichtigt. Eine Senkung von mehr als - 0,5 % ist jedenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit zu berücksichtigen, sofern der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat. Entfällt im Falle einer Erhöhung von mehr als + 0,5 % eine Anpassung teilweise oder zur Gänze, so kann diese seitens des Versicherers in den Folgejahren berück- sichtigt werdenPolizze ersichtlich. 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme frühestens ab der Prämienhauptfälligkeit, die drei Monate nach Ablauf des Berechnungsmonates eintritt. Prämie und Versicherungs- summe Versicherungssumme verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche Index. Beträgt der Unterschied nicht mehr als 2,5 Prozent, unterbleibt eine Wertanpassung, doch ist dieser Unterschied bei späteren Veränderungen des Index zu berücksichtigen. Beträgt der Unterschied mehr als 2,5 Prozent und unterbleibt trotzdem ganz oder teilweise eine Wertanpassung, wird dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen berücksichtigt.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucher- preise Verbraucherpreise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die neue Prämie und Versicherungs- summe Versicherungssumme errechnen sich durch Multiplikation mit dem Anpassungsfaktor, der sich aus der Division des zeitlich jüngeren durch den zeitlich älteren Indexwert ergibt. Ist die so errechnete Erhöhung oder Senkung der Vertragsgesamtprämie weniger oder gleich +/- 0,5 /– 0,5%, so wird diese Veränderung im Folgejahr berücksichtigt. Eine Senkung von mehr als - 0,5 – 0,5% ist jedenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit zu berücksichtigen, sofern der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat. Entfällt im Falle einer Erhöhung von mehr als + 0,5 0,5% eine Anpassung teilweise oder zur Gänze, so kann diese seitens des Versicherers in den Folgejahren berück- sichtigt berücksichtigt werden. 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme ab der Prämienhauptfälligkeit. Prämie und Versicherungs- summe Versicherungssumme verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche Index.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011)