Common use of Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung) Clause in Contracts

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die jeweilige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monates eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat). 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme frühestens ab der Prämienhauptfälligkeit, die drei Monate nach Ablauf des Berechnungsmonates eintritt. Prämie und Versicherungssumme verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche Index. Beträgt der Unterschied nicht mehr als 5%, unterbleibt eine Wertanpassung, doch ist dieser Unterschied bei späteren Veränderungen des Index zu berücksichtigen. Beträgt der Unterschied mehr als 5% und unterbleibt trotzdem ganz oder teilweise eine Wertanpassung, kann dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen angerechnet werden. 3. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die Wertanpassung unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf den Zeitpunkt der nächsten Prämienhauptfälligkeit zu kündigen. Tritt nach der Kündigung eine Erhöhung des Tarifes aufgrund der Wertanpassung in Kraft, vermindert sich die Leistung des Versicherers im gleichen Verhältnis, in dem die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültigen Tarifprämie steht.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007)

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Wird im Versicherungsvertrag die Wertanpassung von Prämie und Versicherungssumme vereinbart, gelten dafür folgende Bestimmungen. 2. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund erhöhen sich und vermindern sich in gleichem Maße wie der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010). Entfällt der VPI, so wird er durch den amtlichen an seine Stelle tretenden Nachfolgeindex ersetzt. 2.1. Basis für die Wertanpassung ist jene Indexziffer des VPI 2010, welche bei Abschluss des Vertrages für den geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergebenTarif gültig ist. Die jeweilige Tarifberechnung Indexziffer ist in der Polizze ersichtlich. 2.2. Die Wertanpassung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monates eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat: Xxxx, Juni, September, Dezember). Beträgt der Unterschied zwischen der in der Polizze ersichtlichen Indexziffer und der Indexziffer des Berechnungsmonates mehr als 2,5 Prozent, erfolgt eine Anpassung. 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme frühestens ab der Prämienhauptfälligkeit, die drei Monate nach Ablauf des Berechnungsmonates eintritt. Prämie und Versicherungssumme verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche Index2.3. Beträgt der Unterschied nicht mehr als 5%2,5 Prozent, unterbleibt eine Wertanpassung, doch ist dieser Unterschied bei späteren Veränderungen des Index zu berücksichtigen. Beträgt der Unterschied mehr als 5% 2,5 Prozent und unterbleibt trotzdem ganz oder teilweise eine Wertanpassung, kann wird dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen angerechnet werdenberücksichtigt. 3. Die Prämie und die Versicherungssumme werden zur nächsten Hauptfälligkeit der Prämie, die drei Monate nach Ablauf des für die Wertanpassung maßgeblichen Berechnungsmonates liegt, angepasst. 4. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die eine allenfalls vereinbarte Wertanpassung unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf den Zeitpunkt der nächsten Prämienhauptfälligkeit Hauptfälligkeit zu kündigen. Tritt nach der Kündigung eine Erhöhung des Tarifes aufgrund der Wertanpassung in Kraft, vermindert sich Die Versicherungssumme und die Leistung des Versicherers im gleichen Verhältnis, in dem die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültigen Tarifprämie stehtbleiben dann unverändert.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung 2021, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die jeweilige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monates eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat). 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme frühestens ab der Prämienhauptfälligkeit, die drei Monate nach Ablauf des Berechnungsmonates eintritt. Prämie und Versicherungssumme verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche Index. Beträgt der Unterschied nicht mehr als 5... %, unterbleibt eine Wertanpassung, doch ist dieser Unterschied bei späteren Veränderungen des Index zu berücksichtigen. Beträgt der Unterschied mehr als 5... % und unterbleibt trotzdem ganz oder teilweise eine Wertanpassung, kann dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen angerechnet werden. 3. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die Wertanpassung unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf den Zeitpunkt der nächsten Prämienhauptfälligkeit zu kündigen. Tritt nach der Kündigung eine Erhöhung des Tarifes aufgrund der Wertanpassung in Kraft, vermindert sich die Leistung des Versicherers im gleichen Verhältnis, in dem die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültigen Tarifprämie steht.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen Verände- rungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 1986 oder bei dessen des- sen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die jeweilige jewei- lige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monates eines jeden Kalendervierteljahres (BerechnungsmonatBerechnungs- monat). 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme frühestens ab der Prämienhauptfälligkeit, die drei Monate nach Ablauf Ab- lauf des Berechnungsmonates eintritt. Prämie und Versicherungssumme Versicherungs- summe verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche Index. Beträgt der Unterschied Unter- schied nicht mehr als 5%fünf Prozent, unterbleibt eine Wertanpassung, doch ist dieser Unterschied bei späteren Veränderungen des Index zu berücksichtigen. Beträgt der Unterschied mehr als 5% fünf Prozent und unterbleibt trotzdem ganz oder teilweise eine Wertanpassung, kann dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen angerechnet angerech- net werden. 3. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die Wertanpassung unbeschadet unbe- schadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf den Zeitpunkt der nächsten Prämienhauptfälligkeit zu kündigen. Tritt nach der Kündigung eine Erhöhung des Tarifes aufgrund der Wertanpassung in Kraft, vermindert sich die Leistung des Versicherers Versiche- rers im gleichen Verhältnis, in dem die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültigen Tarifprämie steht.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden gel- tenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 1986 2010 oder bei dessen Entfall des entsprechenden ent- sprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die jeweilige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monates eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat). 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme frühestens ab der PrämienhauptfälligkeitPrämienhaupt- fälligkeit, die drei Monate nach Ablauf des Berechnungsmonates eintritt. Prämie und Versicherungssumme Versiche- rungssumme verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils je- weils maßgebliche Index. Beträgt der Unterschied nicht mehr als 5%5 Prozent, unterbleibt eine Wertanpassung, doch ist dieser Unterschied bei späteren Veränderungen des Index zu berücksichtigenberück- sichtigen. Beträgt der Unterschied mehr als 5% 5 Prozent und unterbleibt trotzdem ganz oder teilweise teil- weise eine Wertanpassung, kann dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen angerechnet angerech- net werden. 3. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die Wertanpassung unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten einem Monat auf den Zeitpunkt der nächsten Prämienhauptfälligkeit zu kündigen. Tritt nach der Kündigung eine Erhöhung des Tarifes aufgrund der Wertanpassung in Kraft, vermindert ver- mindert sich die Leistung des Versicherers im gleichen Verhältnis, in dem die vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültigen Tarifprämie Tarif- prämie steht.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex Nachfolge- index ergeben. Die jeweilige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monates Monats eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat). 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme frühestens ab der PrämienhauptfälligkeitPrämienhauptfällig- keit, die drei Monate nach Ablauf des Berechnungsmonates Berechnungsmonats eintritt. Prämie und Versicherungssumme Versicherungs- summe verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche maß- gebliche Index. Beträgt der Unterschied nicht mehr als 5%5 Prozent, unterbleibt eine Wertanpassung, doch ist dieser Unterschied bei späteren Veränderungen des Index zu berücksichtigen. Beträgt der Unterschied mehr als 5% 5 Prozent, und unterbleibt trotzdem ganz oder teilweise eine Wertanpassung, kann dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen angerechnet werden. 3. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die Wertanpassung unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten einem Monat auf den Zeitpunkt der nächsten Prämienhauptfälligkeit zu kündigen. Tritt nach der Kündigung eine Erhöhung des Tarifes aufgrund der Wertanpassung in Kraft, vermindert sich die Leistung des Versicherers im gleichen Verhältnis, in dem die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültigen Tarifprämie steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung). 1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 1986 2005 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die jeweilige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monates eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat). 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und Versicherungssumme frühestens ab der Prämienhauptfälligkeit, die drei 3 Monate nach Ablauf des Berechnungsmonates eintritt. Prämie und Versicherungssumme verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils maßgebliche Index. Beträgt der Unterschied nicht mehr als 50,5 %, unterbleibt eine Wertanpassung, doch ist dieser Unterschied bei späteren Veränderungen des Index zu berücksichtigen. Beträgt der Unterschied mehr als 50,5 % und unterbleibt trotzdem ganz oder teilweise eine Wertanpassung, kann dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen angerechnet werden. 3. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, die Wertanpassung unbeschadet des Fortbestandes der sonstigen Vertragsbestimmungen Vertragsbe- stimmungen unter Einhaltung einer Frist von drei 3 Monaten auf den Zeitpunkt der nächsten Prämienhauptfälligkeit zu kündigen. Tritt nach der Kündigung eine Erhöhung des Tarifes aufgrund der Wertanpassung in Kraft, vermindert sich die Leistung des Versicherers im gleichen Verhältnis, in dem die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültigen Tarifprämie steht.

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