Common use of Warenrücknahme Clause in Contracts

Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: - für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, - für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. (2) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach nicht erfolgter Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung sowie für in den Fällen, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(4) dieser Bedingungen).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, Waren Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: - für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, - für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus (mit Ausnahme von Polsterwaren) innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge für Polsterwaren innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was bedeutetbe- deutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ent- standen ist. (2) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach nicht erfolgter Nacherfüllung trotz angemessener angemesse- ner Fristsetzung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung sowie für in den Fällendie Fälle, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(4Abs.(5) dieser Bedingungen).

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Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer Käu- fer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: - für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, - für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende fol- gende Pauschalsätze: für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die GebrauchsüberlassungGebrauchsüber- lassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt Zeit- punkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. (2) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung Rückabwick- lung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach nicht erfolgter er- folgter Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung Nacherfül- lung sowie für in den Fällendie Fälle, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(4Abs.(5) dieser Bedingungen).

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Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit einer vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: - o für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, - o für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: für Möbel und Elektrogeräte Elktrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus (mit Ausnahme von Polsterwaren) innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge für Polsterwaren innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorbenannten vorgenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. (2) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach nicht erfolgter Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung sowie für in den Fällendie Fälle, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(4Abs.(5) dieser Bedingungen).

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Warenrücknahme. (1) Im Falle eines vom Käufer veranlassten Rücktritts des Verkäufers und damit vom Käufer zu vertretenden Rückabwicklung Rückab- wicklung des Vertrages hat der Verkäufer bei bereits an den Käufer ausgelieferten Waren, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft Verbraucher- kreditgeschäft vorliegt, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: - für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe, - für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: für Möbel und Elektrogeräte sowie Gesamtheiten hieraus innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge Die vorbenannten Prozentsätze umfassen die Wertminderung und die Gebrauchsüberlassung, was bedeutet, dass der jeweils einschlägige Prozentsatz (abhängig vom Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme der Waren) nur einmal in Ansatz gebracht wird und nicht jeweils für die Wertminderung und nochmals für die Gebrauchsüberlassung. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. (2) Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach nicht erfolgter Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung Fristset- zung oder fehlgeschlagener Nacherfüllung sowie für in den Fällendie Fälle, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(4Abs.(5) dieser die- ser Bedingungen).

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