Wartezeit. Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.
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Sources: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Wartezeit. Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung Prämienbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten erste drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.
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Wartezeit. Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung Prämienbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.
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Sources: Privathaftpflichtversicherung