Common use of Wartezeit Clause in Contracts

Wartezeit. Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist. ▪ Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich geltend zu machen. ▪ Eintritt und Dauer der Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen. ▪ Das Ende der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.

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Wartezeit. Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist. ▪ Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich geltend zu machen. ▪ Eintritt und Dauer der Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen. ▪ Das Ende der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei gestellt.

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Wartezeit. Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung Prämienbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist. ▪ Der Anspruch auf Beitragsbefreiung Prämienbefreiung ist unverzüglich geltend zu machen. ▪ Eintritt und Dauer der Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen. ▪ Das Ende der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.

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