Common use of Wartezeit Clause in Contracts

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Antragsstellung (Wartezeit). b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr nach Nr. 1 bis Nr. 5 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

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Samples: Insurance Agreement

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 4 6 Wochen ab Antragsstellung (Wartezeit). b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr nach Nr. 1 bis Nr. 5 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

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Samples: Insurance Agreement

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt (mittags, 12.00 Uhr) frühestens mit dem Ablauf von 4 Wochen 30 Tagen ab Antragsstellung (Wartezeit). b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr Über- schwemmung, Rückstau nach Nr. 1 bis Nr. 5 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung Unter- brechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 4 Wochen einem Monat ab Antragsstellung (Wartezeit). b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr nach Nr. 1 bis Nr. 5 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 4 Wochen einer Woche ab Antragsstellung (Wartezeit). b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr nach Nr. 1 Abschnitt A, Ziffer 10.1 bis Nr. 5 Ziffer 10.5 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche zeit- liche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 4 Wochen 14 Tagen ab Antragsstellung (Wartezeit). b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr nach Nr. 1 § 3 bis Nr. 5 § 7 über einen anderen Vertrag bestanden be- standen hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung Unterbre- chung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Versicherung

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 4 6 Wochen ab Antragsstellung (Wartezeit). b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr nach Nr. 1 bis Nr. 5 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt fortge- setzt wird.

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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 4 Wochen einem Monat ab Antragsstellung (Wartezeit). b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr nach Nr. 1 bis Nr. 5 über einen anderen Vertrag bestanden be- standen hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung Unterbre- chung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung