Common use of Wartezeit Clause in Contracts

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- schein genannten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Ablauf von 7 Tagen ab Eingang des Antrags beim Versicherer (Wartezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nach- weist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversiche- rung gegen alle Gefahren gemäß 1. bestanden hat.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung – Protect, Wohngebäudeversicherung – Homecare

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- schein genannten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Ablauf von 7 Tagen ab Eingang des Antrags beim Versicherer Antragstellung (Wartezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nach- weistnachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversiche- rung Vorversicherung gegen alle Gefahren gemäß 1. bestanden hat.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Die Hausratversicherung – Homecare (Bb VHB 2019 Homecare)

Wartezeit. a) Der Versicherungsschutz beginnt zu frühestens mit dem im Versicherungs- schein genannten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Ablauf von 7 14 Tagen ab Eingang des Antrags beim Versicherer Antragstellung (Wartezeit). Die Wartezeit beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), frühestens jedoch mit dem Eingang des Antrages beim Versicherer. Der Versicherungsschutz beginnt (0 Uhr) mit dem Ablauf der Wartezeit. b) Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweilige Gefahr nach Ziff. 1 bis Ziff. 5 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsnehmer nach- weist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversiche- rung gegen alle Gefahren gemäß 1. bestanden hatVersicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt zu frühestens mit dem im Versicherungs- schein genannten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Ablauf von 7 14 Tagen ab Eingang des Antrags beim Versicherer Antragsstellung (Wartezeit). Die Wartezeit entfälltbeginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), sofern frühestens jedoch mit dem Eingang des Antrages beim Versicherer. Der Versicherungsschutz beginnt (0 Uhr) mit dem Ablauf der Versicherungsnehmer nach- weist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversiche- rung gegen alle Gefahren gemäß 1. bestanden hatWartezeit.

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- schein genannten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit Ablauf dem Ab- lauf von 7 Tagen ab Eingang des Antrags beim Versicherer Antragstellung (Wartezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nach- weistnachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversiche- rung Vorversicherung gegen alle Gefahren gemäß 1. bestanden hat.

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Samples: Hausratversicherung

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs- schein Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Ablauf von 7 Tagen ab Eingang des Antrags beim Versicherer Antragstellung (Wartezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nach- weistnachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversiche- rung Vorversicherung gegen alle Gefahren gemäß 1. bestanden hat.

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Samples: Hausratversicherung – Ferienhauskonzept