Common use of Wartezeit Clause in Contracts

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem Monat nach dem Beginn des Hauptvertrages (siehe Nr. 1). Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweiligen Maßnahmen gemäß Nr. 2.1 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

Appears in 1 contract

Sources: Gewerbliche Inhalts Versicherung

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem ei- nem Monat nach dem Beginn des Hauptvertrages ab Antragstellung (siehe Nr. 1Wartezeit). Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweiligen je- weiligen Maßnahmen gemäß Nr. 2.1 nach 1 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

Appears in 1 contract

Sources: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem Monat nach dem Beginn des Hauptvertrages ab Antragstellung (siehe Nr. 1Wartezeit). Für VersicherungsfälleVersicherungs- fälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstreckenerstre- cken. Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweiligen Maßnahmen gemäß Nr. 2.1 nach 1 über einen anderen Vertrag bestanden be- standen hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung Unterbre- chung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

Appears in 1 contract

Sources: Inhaltsversicherung

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem Monat nach dem Beginn des Hauptvertrages ab Antragsstellung (siehe Nr. 1Warte- zeit). Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweiligen Maßnahmen gemäß Nr. 2.1 Starkregen Plus über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag Ver- trag fortgesetzt wird.

Appears in 1 contract

Sources: Gewerbe Gebäudeversicherung

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem Monat nach dem Beginn des Hauptvertrages ab Antragstellung (siehe Nr. 1Wartezeit). Für VersicherungsfälleVersi- cherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern Versicherungsschutz gegen die jeweiligen Maßnahmen gemäß Nr. 2.1 nach § 2 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt fort- gesetzt wird.

Appears in 1 contract

Sources: Inhaltsversicherung

Wartezeit. Der Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist beginnt der Versicherungsschutz beginnt frühestens erst mit dem Ablauf von einem 1 Monat nach dem Beginn des Hauptvertrages ab Versicherungsbeginn (siehe Nr. 1Warte- zeit). Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern soweit Versicherungsschutz gegen die jeweiligen Maßnahmen gemäß Nr. 2.1 Weitere Elementargefahren über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

Appears in 1 contract

Sources: Wohngebäudeversicherung

Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von einem 1 Monat nach dem Beginn des Hauptvertrages ab Versicherungs- beginn (siehe Nr. 1Wartezeit). Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Diese Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern soweit Versicherungsschutz gegen die jeweiligen Maßnahmen gemäß Nr. 2.1 für weitere Elementarschäden bereits über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

Appears in 1 contract

Sources: Landwirtschaftliche Sachversicherung