Common use of Wartungen am Beatmungsgerät Clause in Contracts

Wartungen am Beatmungsgerät. Der Leistungserbringer hat die Wartungen am Beatmungsgerät gemäß den Regelungen / Vor- gaben des Medizinproduktegesetzes (MPG) zusammen mit der Medizinprodukte-Betrei- berverordnung (MPBetreibV) und den Herstellerangaben des jeweiligen Xxxxxx durchzufüh- ren. Der Leistungserbringer hat die Wartung schriftlich zu dokumentieren. Dem Leistungserbringer steht es frei, hierfür die Anlage 09: „Wartungs- / STK-Protokoll“ oder ein inhaltlich vergleichba- res Dokument zu verwenden. Wird ein von der Anlage 09 abweichendes Dokument verwendet, ist dies der KKH nach Vertragsabschluss zur Kenntnis vorzulegen. Die Wartungspauschalen beinhalten die Wartung als Arbeitsleistung inkl. aller Materialien, die zur Durchführung der Wartung erforderlich sind. Hierzu zählen Funktionsprüfung, sicherheits- technische Kontrolle, Hygienische Aufbereitung, Arbeitszeit, Fahrkosten und Materialien (An- merkung: Es wird klargestellt, dass Zurüst-, Ersatz- bzw. Verschleißteile und Reparaturkosten nicht Gegenstand der Wartungspauschale sind. Es gilt Ziffer 5.7.7.2). Eine medizinische Unterlage gemäß Ziffer 5.3 ist für die Beantragung der Leistung nicht erfor- derlich.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag