Was gilt bei Lastschriftermächtigung?. Haben Sie mit uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto vereinbart, gilt: Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungs- schein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen. Konnten wir den fälligen Beitrag nicht einziehen, ohne dass Sie dies zu verantworten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu verantworten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, können wir verlangen, dass Sie Ihre Zahlung künftig anderweitig sicherstellen.
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