Wie müssen Sie sich verhalten? Musterklauseln

Wie müssen Sie sich verhalten?. 2.1.2 Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?
Wie müssen Sie sich verhalten?. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie die Folge- beiträge rechtzeitig zahlen. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versi- cherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt ist, der im Versicherungsschein oder in der Bei- tragsrechnung genannt ist.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Vor Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie folgende vertraglich ver- einbarte Obliegenheiten erfüllen:
Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie
Wie müssen Sie sich verhalten? a. Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie Folgendes nicht tun, ohne vorher unsere Zustimmung eingeholt zu haben: Sie dürfen keine Gefahrerhöhung vornehmen. Sie dürfen auch nicht gestatten, dass ein Dritter eine Gefahrerhöhung vornimmt.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu wel- chem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versiche- rungsscheins zahlen.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu welchem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versi- cherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegan- gen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbe- ginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungs- beginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Ver- einbarungen ab? Dann müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Bitte teilen Sie uns Adress- oder Namensänderungen umgehend mit.
Wie müssen Sie sich verhalten?. 3.2.2 Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?