Wie müssen Sie sich verhalten?. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie die Folge- beiträge rechtzeitig zahlen. Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versi- cherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt ist, der im Versicherungsschein oder in der Bei- tragsrechnung genannt ist.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Welche Rechtsfolgen sind bei verspäteter Zahlung möglich?
Wie müssen Sie sich verhalten?. Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun:
a. Sorgen Sie für die Abwendung und Minderung des Schadens, soweit Ihnen das möglich ist.
b. Zeigen Sie uns den Schaden unverzüglich an, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail tun.
c. Holen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung ein, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail tun.
d. Befolgen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde- rung, soweit für Sie zumutbar.
e. Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an.
f. Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Sachen ein, die abhandengekommen sind.
g. Lassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis wir die Scha- denstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren. Das kann z. B. durch Fotos geschehen. Die beschä- digten Sachen sind aufzubewahren, bis wir einer Entsorgung zuge- stimmt haben.
h. Erteilen Sie uns unverzüglich jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf Verlangen müssen Sie dies in Textform tun. Das Gleiche gilt für Aus- künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht.
i Legen Sie uns alle angeforderten Belege vor, deren Beschaffung Ihnen zumutbar ist. Sämtliche von Ihnen eingereichten Unterlagen werden unser Eigentum.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu welchem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versi- cherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegan- gen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbe- ginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungs- beginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Ver- einbarungen ab? Dann müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie den Beitrag in Raten zahlen, gilt die erste Rate als erster Beitrag.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Bitte teilen Sie uns Adress- oder Namensänderungen umgehend mit.
Wie müssen Sie sich verhalten? a) Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere vorhe- rige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen, oder gestatten, dass ein Dritter eine Gefahrerhöhung vornimmt.
b) Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige Zustim- mung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, müs- sen Sie uns diese unverzüglich anzeigen.
c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unab- hängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich anzei- gen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten möglich?
Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Ihr Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen soll, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu wel- chem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versicherungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach Zugang des Versiche- rungsscheins zahlen.
Wie müssen Sie sich verhalten?. Wenn Sie Ihre Wohnung wechseln, müssen Sie uns das spätestens bei Umzugsbeginn mitteilen. Gleichzeitig haben Sie uns Ihre neue Wohnflä- che in Quadratmetern anzugeben. Der Umzug beginnt in dem Augenblick, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in Ihre neue Wohnung gebracht werden.