Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kraftfahrtunfallversicherung und den Fahrerschutz. G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. G.7.4 Anzeige der Veräußerung Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unver- züglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kraftfahrtunfallversicherung und den FahrerschutzKfz-Unfallversicherung. G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse Klas- se des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.7.3 Den Beitrag für die das laufende Zahlungsperiode Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. G.7.4 Anzeige der Veräußerung G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unver- züglich unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kraftfahrtunfallversicherung und den Fahrerschutz. G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.7.3 G.7.3. Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode verbleibende Versicherungsdauer können wir entweder entwe- der von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. G.7.4 Anzeige der Veräußerung G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unver- züglich unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die MitteilungAnzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kraftfahrtunfallversicherung Kfz- Unfallversicherung und den Fahrerschutzdie Fahrer-Unfallversicherung. G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.7.3 G.7.3. Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. G.7.4 Anzeige der Veräußerung G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unver- züglich unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
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Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kraftfahrtunfallversicherung Kfz-Unfallversicherung, die Fahrer- Airbag-Versicherung und den Fahrerschutz. die Leistungserweiterungen nach A.A. G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-SF- Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. G.7.4 Anzeige der Veräußerung G.7.4 Sie und oder der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unver- züglich unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die MitteilungAnzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)