Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Wir sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Fol- gende Leistungen erbringen wir, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist oder gestohlen wurde. (1) Sicherstellung der Mobilität Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wün- schen, sorgen wir für Mobilität innerhalb von 60 Minuten. Dies kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug auch z.B. mit Taxi, Mietwa- gen oder Zug sein. Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten: a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 1.4 und c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland, d) eine Einzelfahrt von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor- den ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- schließlich Zuschläge. Bei größerer Entfernung übernehmen wir die Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse. Zusätzlich er- statten wir die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächst erreich- baren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 100 EUR. Liegt der Schadenort im Ausland und das Fahrzeug wurde dort re- pariert, organisieren wir die Rückholung des reparierten Fahr- zeugs. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in vol- ler Höhe. Voraussetzung ist, dass die Leistung nach Ziffer 1.6 Ab- satz 1d nicht beansprucht wird. Die Leistung gilt entsprechend für ein im Ausland gestohlenes und dort wieder aufgefundenes, fahr- bereites Fahrzeug.
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Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Wir sorgen dafürorganisieren, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Fol- gende Leistungen erbringen wir, wenn Ihr das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist oder gestohlen ge- stohlen wurde. Für Leistungen, die an den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs geknüpft sind, gilt: Regelmäßiger Standort ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug normalerweise eingesetzt wird. Im Regelfall ist das Ihr im Handelsregister eingetragener Firmensitz. Soweit das Fahr- zeug einem Ihrer Mitarbeiter fest zugeordnet und zum ständigen - auch privaten - Gebrauch überlassen ist, ist regelmäßiger Standort der Wohnsitz dieses Mitarbeiters.
(1) Sicherstellung der Mobilität Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wün- schen, sorgen wir für Mobilität innerhalb von 60 Minuten. Dies kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug auch z.B. mit Taxi, Mietwa- gen oder Zug sein. Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten:Mobilität
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz zum regelmäßigen Standort des Fahrzeugs in Deutschland oder
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 1.4 und
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz zum regelmäßigen Standort des Fahrzeugs in Deutschland,
d) eine Einzelfahrt von Ihrem ständigen Wohnsitz einer Person vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor- den worden ist. Die Kostenerstattung erfolgt Wir erstatten die Kosten bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- schließlich ZuschlägeZuschlägen. Bei größerer Entfernung übernehmen erstatten wir höchstens die Kosten eines Linienflugs Linienfluges der Economy-Klasse. Zusätzlich er- statten Fer- ner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächst erreich- baren erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 100 EUR. Liegt Wenn der Schadenort im Ausland liegt und das Fahrzeug wurde dort re- pariertrepariert wurde, organisieren or- ganisieren wir die Rückholung des reparierten Fahr- zeugswieder fahrbereiten Fahrzeugs zum regelmäßigen Standort des Fahrzeugs. Die hierdurch entstehenden entste- henden Kosten übernehmen wir für Pkw und Lkw bis 3,5t zGM in vol- ler voller Höhe. Für Lkw mit weniger als 7,5t zGM erstatten wir Ihnen die Kosten für die eigene Rückholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs mit 0,40 EUR je Kilometer. Voraussetzung ist, dass die Leistung nach Ziffer 1.6 Ab- satz Absatz 1d nicht beansprucht wird. Die Leistung gilt entsprechend für ein im Ausland gestohlenes und dort wieder aufgefundenes, fahr- bereites aufgefundenes fahrbereites Fahrzeug.
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Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Wir sorgen dafürorganisieren, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Fol- gende Leistungen erbringen wir, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist oder gestohlen wurde.
(1) Sicherstellung der Mobilität Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wün- schen, sorgen organisieren wir für Sie Mobilität innerhalb von 60 Minuten. Dies kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug auch z.B. mit Taxi, Mietwa- gen Mietwagen oder Zug sein. Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten:
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 1.4 und
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,
d) eine Einzelfahrt von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor- den ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- schließlich Zuschläge. Bei größerer Entfernung übernehmen wir die Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse. Zusätzlich er- statten wir die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächst erreich- baren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 100 EUR. Liegt der Schadenort im Ausland und das Fahrzeug wurde dort re- pariert, organisieren wir die Rückholung des reparierten Fahr- zeugs. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in vol- ler Höhe. Voraussetzung ist, dass die Leistung nach Ziffer 1.6 Ab- satz 1d nicht beansprucht wird. Die Leistung gilt entsprechend für ein im Ausland gestohlenes und dort wieder aufgefundenes, fahr- bereites Fahrzeug.
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Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Wir sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Fol- gende Leistungen erbringen wir, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist oder gestohlen wurde.
(1) Sicherstellung der Mobilität Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wün- schen, sorgen wir für Mobilität innerhalb von 60 Minuten. Dies kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug auch z.B. mit Taxi, Mietwa- gen oder Zug sein. Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten:Mobilität
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 1.4 und
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,
d) eine Einzelfahrt von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor- den ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- schließlich Zuschläge. Bei größerer Entfernung übernehmen wir die Kosten eines Linienflugs der Economy-Klasse. Zusätzlich er- statten wir die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächst erreich- baren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 100 EUREuro. Liegt der Schadenort im Ausland und das Fahrzeug wurde dort re- pariert, organisieren wir die Rückholung des reparierten Fahr- zeugs. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in vol- ler Höhe. Voraussetzung ist, dass die Leistung nach Ziffer 1.6 Ab- satz 1d nicht beansprucht wird. Die Leistung gilt entsprechend für ein im Ausland gestohlenes und dort wieder aufgefundenes, fahr- bereites Fahrzeug.
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Was leisten wir zusätzlich bei Panne, Unfall oder Diebstahl?. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine Panne, einen Unfall oder das Fahrzeug wurde gestohlen. • Die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs kann nicht innerhalb von 60 Minuten ab Eintreffen des Pannenhilfsfahrzeugs wieder her- gestellt werden. • Regelmäßiger Standort ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug normalerweise eingesetzt wird. Im Regelfall ist das Ihr im Han- delsregister eingetragener Firmensitz. Soweit das Fahrzeug ei- nem Ihrer Mitarbeiter fest zugeordnet und zum ständigen - auch privaten - Gebrauch überlassen ist, ist regelmäßiger Standort der Wohnsitz dieses Mitarbeiters. Wir sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Fol- gende Leistungen erbringen wir, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht fahrbereit ist oder gestohlen wurde.dann die nachfolgenden Leistungen:
(1) Sicherstellung der Mobilität Sofern es die Umstände erforderlich machen und Sie es wün- schen, sorgen wir für Mobilität innerhalb von 60 Minuten. Dies kann unabhängig von Ihrem Fahrzeug auch z.B. mit Taxi, Mietwa- gen Weiter- oder Zug sein. Wir erstatten die folgenden Fahrtkosten:Rückfahrt
a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz zum regelmäßigen Standort des Fahrzeugs in Deutschland oder
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 1.4 und
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz zum regelmäßigen Standort des Fahrzeugs in Deutschland,
d) eine Einzelfahrt von Ihrem ständigen Wohnsitz Fahrt einer Person vom regelmäßigen Standort des Fahr- zeugs oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor- den worden ist. Die Kostenerstattung erfolgt Wir erstatten die Kosten bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse ein- schließlich ZuschlägeZuschlägen. Bei größerer Entfernung übernehmen erstatten wir höchstens die Kosten eines Linienflugs Linienfluges der Economy-Klasse. Zusätzlich er- statten Fer- ner übernehmen wir die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächst erreich- baren erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 100 EUR. Liegt Wenn der Schadenort im Ausland liegt und das Fahrzeug wurde dort re- pariertrepariert wurde, organisieren or- ganisieren wir die Rückholung des reparierten Fahr- zeugswieder fahrbereiten Fahrzeugs zum regelmäßigen Standort. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir in vol- ler voller Höhe. Voraussetzung ist, dass die Leistung Leis- tung nach Ziffer 1.6 Ab- satz Absatz 1d nicht beansprucht wird. Die Leistung gilt entsprechend für ein im Ausland gestohlenes und dort wieder aufgefundenes, fahr- bereites aufgefundenes fahrbereites Fahrzeug.
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