Fahrzeugunterstellung Musterklauseln

Fahrzeugunterstellung e. Wenn das Fahrzeug bis zur Verzollung oder Verschrottung untergestellt werden muss, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten für höchstens zwei Wochen. Dies gilt auch, wenn das nach einem Diebstahl im Ausland wieder aufgefundene Fahrzeug bis zur Durchführung des Rücktransports untergestellt werden muss.
Fahrzeugunterstellung. 6.6.4.1 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchfüh- rung des Transports bei einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Fahrzeugunterstellung. Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn das gestoh- lene Fahrzeug • nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und • bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrot- tung untergestellt werden muss. Wir übernehmen die Kosten höchstens für zwei Wochen. Anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt nach A.4.7.1 oder Übernachtung nach A.4.7.2 helfen wir Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis höchstens 500 EUR. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, endet Ihr Anspruch auf Kostenübernah- me, sobald Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnah- me des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten. Der Diebstahl ist durch eine polizeiliche Bestätigung der Strafanzeige nachzuweisen. A.4.10.3 Hilfe im Todesfall Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen • für die Bestattung im Ausland oder • für die Überführung nach Deutschland. Wir übernehmen hierfür die Kosten bis max. 10.000 EUR. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person. A.4.10.4 Vermittlung ärztlicher Betreuung Erkranken Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, informie- ren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. A.4.10.5 Arzneimittelversand Sind Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechter- haltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arz- neimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch entste- henden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Ver- zollung werden wir Ihnen erstatten. A.4.10.6 Ersatz von Reisedokumenten Gerät auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland...
Fahrzeugunterstellung. Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird, übernehmen wir die Kosten der Unterstellung. Die Unterstel- lung muss erforderlich sein. Die Kostenübernahme ist auf den Zeit- raum bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung begrenzt. Maximal übernehmen wir die Kosten für 14 Tage.
Fahrzeugunterstellung. (§ 2 Nr. 4.5)
Fahrzeugunterstellung. (§ 3 Nr. 5)
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wie- derherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir über- nehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. A.3.6.5 Übersteigen nach Panne oder Unfall in Deutschland die voraussicht- lichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland aufgewandt werden muss, organisieren und bezahlen wir den Fahrzeugrücktransport zusammen mit den berechtigten Insassen zur An- schrift des Halters. Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durch- geführt, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur möglich ist. Übernachtungskosten werden höchstens für eine Nacht bis zu 60 Euro pro Person übernommen. Weitergehende Leistungen nach A.3.6.1 bis A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise
Fahrzeugunterstellung. Wir helfen Ihnen, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt unterge- stellt werden muss. Dies gilt bis zur Wiederherstellung der Fahrbe- reitschaft oder bis zur Durchführung des Transports. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir für höchstens 14 Tage. Bei Totalschaden tragen wir die Kosten einer notwendigen Unter- stellung bis das Fahrzeug verzollt oder verschrottet wird. Wir über- nehmen die Kosten jedoch höchstens für 14 Tage.
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbe- reitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wo- chen. Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unterden Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug • Sie oder eine mitversicherte Person unvorherseh- bar erkranken oder der Fahrer stirbt und • dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug - Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder der Fahrer stirbt und - dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.