Fahrzeugunterstellung Musterklauseln

Fahrzeugunterstellung. Wenn das Fahrzeug bis zur Verzollung oder Verschrottung untergestellt werden muss, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten für höchstens zwei Wochen. Dies gilt auch, wenn das nach einem Diebstahl im Ausland wieder aufgefundene Fahrzeug bis zur Durchführung des Rücktransports untergestellt werden muss.
Fahrzeugunterstellung. A.3.7.6 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transportes in einer Werkstatt unter- gestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir übernehmen die hierdurch entste- henden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports bei einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. Halten Sie oder eine mitversicherte Person sich anlässlich einer Rei- se an einem Ort auf, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Haupt- wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person un- vorhersehbar erkranken oder sterben (soweit nachfolgend nichts an- deres geregelt ist). Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft verursacht wurde.
Fahrzeugunterstellung. Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird, übernehmen wir die Kosten der Unterstellung. Die Unterstel- lung muss erforderlich sein. Die Kostenübernahme ist auf den Zeit- raum bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung begrenzt. Maximal übernehmen wir die Kosten für 14 Tage.
Fahrzeugunterstellung. Wir helfen Ihnen, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt unterge- stellt werden muss. Dies gilt bis zur Wiederherstellung der Fahrbe- reitschaft oder bis zur Durchführung des Transports. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir für höchstens 14 Tage.
Fahrzeugunterstellung. (§ 2 Nr. 4.5)
Fahrzeugunterstellung. (§ 3 Nr. 5)
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wie- derherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich. Wir über- nehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen. A.3.6.5 Übersteigen nach Panne oder Unfall in Deutschland die voraussicht- lichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug in Deutschland aufgewandt werden muss, organisieren und bezahlen wir den Fahrzeugrücktransport zusammen mit den berechtigten Insassen zur An- schrift des Halters. Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durch- geführt, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen und dort eine Reparatur möglich ist. Übernachtungskosten werden höchstens für eine Nacht bis zu 60 Euro pro Person übernommen. Weitergehende Leistungen nach A.3.6.1 bis A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise
Fahrzeugunterstellung. Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeugunterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug • nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und • bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrot- tung untergestellt werden muss. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 20 EUR je Tag und längstens zwei Wochen.
Fahrzeugunterstellung. A.3.6.4 Muss das versicherte Fahrzeug