Was zahlen wir bei Beschädigung? Musterklauseln

Was zahlen wir bei Beschädigung?. Beschädigung liegt vor, wenn ein in A.2.2 und A.2.3 beschriebenes Scha- denereignis so auf das Fahrzeug eingewirkt hat, dass der vorhandene Zustand beeinträchtigt und dadurch die Gebrauchsfähigkeit aufgehoben oder gemindert wird.
Was zahlen wir bei Beschädigung?. Reparatur
Was zahlen wir bei Beschädigung?. Hinweis zur nachhaltigen Reparatur: Wir unterstützen eine nachhaltige Reparatur und informieren Sie auf Wunsch, ob Ihr Schaden für eine nachhaltige Reparatur bei unseren Werkstattpartnern geeignet ist (z. B. Reparatur statt Austausch oder Smart Repair für Kleinstschäden). Wenn Sie auf eine Reparatur ganz oder teilweise verzichten wollen, informieren wir Sie über die Möglichkeit, den Schaden ohne Durchführung einer Reparatur abzurechnen.
Was zahlen wir bei Beschädigung?. Reparatur a Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparie- ren, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. b Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nach- weisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Liegt dieser Wert ausnahmsweise über den kalkulierten Nettoreparaturkosten, so besteht bei fiktiver Abrechnung lediglich ein Anspruch auf die Nettorepa- raturkosten. Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, ortsübliche Stundenverrechnungssätze als erforderlich. Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisentschädigung in A.2.6.2. A.2.7.2 Ist Ihr Fahrzeug aufgrund einer Beschädigung nicht mehr fahrbereit, ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadensort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leis- tungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach A.2.7.1.a oder A.2.7.1.b nicht überschritten wird. A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Pkw – mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen – wird kein Abzug, bei allen übrigen Fahrzeugen wird ein Abzug ab dem vierten auf die Erstzu- lassung des Fahrzeugs folgenden Kalenderjahres vorgenommen.
Was zahlen wir bei Beschädigung?. Reparatur a) Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa- riert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.7.1 b). b) Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kos- ten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.6.6 und A.2.6.7). Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisent- schädigung in A.2.6.2. A.2.7.2 Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele- genen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.7.1 die Obergrenze nach A.2.7.1 a) oder A.2.7.1 b) nicht überschritten wird. A.2.7.3 Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausge- tauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackie- rung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt). Bei Schadenereig- nissen, die in den ersten vier Jahren nach der Erstzulas- sung eintreten, beschränkt sich der Abzug neu für alt auf die Bereifung, Batterie und Lackierung. Beim Komfortschutz werden bei Schadenereignissen, die in den ersten sechs Jahren nach der Erstzulassung eintreten, keine Abzüge neu für alt vorgenommen.
Was zahlen wir bei Beschädigung?. (1) Reparatur in einer von uns ausgewählten Werkstatt a) Auswahl und Beauftragung der Werkstatt Sie informieren uns oder Ihre vertragsvermittelnde Werkstatt im Reparaturfall. Wir wählen die Partnerwerkstatt aus unserem Fach- werkstattnetz aus, in der Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben un- ter Verwendung von Originalersatzteilen oder qualitativ gleichwerti- gen Ersatzteilen repariert wird. Wir erteilen den Reparaturauftrag und tragen die Kosten der Fahrzeugreparatur. Üben Sie eine ge- werbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus (Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz), erteilen Sie nach Weisung des Versicherers den Reparaturauftrag selbst. Die Reparaturrech- nung wird dann auf Ihr Unternehmen im Sinne von § 14 Umsatz- steuergesetz ausgestellt. b) Gewährleistung auf die Fahrzeugreparatur Wir leisten Gewährleistung auf die Fahrzeugreparatur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. (2) Was gilt für Fälle, in denen das Fahrzeug nicht in einer von uns ausgewählten Werkstatt repariert wird? (3) Was gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren lassen wollen? (4) Welche Obergrenzen gelten für unsere Leistung? (5) Was gilt für Veränderungen, Verbesserungen und Ver- schleißreparaturen?
Was zahlen wir bei Beschädigung?. Reparatur a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa- riert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.7.1.b. b Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungs- xxxxx (siehe A.2.6.6 und A.2.6.7).
Was zahlen wir bei Beschädigung?. Reparatur A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erfor- derlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
Was zahlen wir bei Beschädigung?. A.2.2.4.5 Bei Beschädigung der versicherten Gegenstände zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen, höchstens jedoch den Neupreis. Wir verzichten auf einen Abzug neu für alt. Eine Selbst- beteiligung wird nicht abgezogen. Haben wir Leistungen im Rahmen des Camping-Inhalts- schutz erbracht, führt dies zu keiner Rückstufung im Scha- denfall. A.2.2.4.6 Ansonsten gelten die Regelungen nach A.2 (Kaskover- sicherung) entsprechend.
Was zahlen wir bei Beschädigung?. Sie haben mit uns den Tarif mit Werkstattbindung vereinbart. Abwei- chend von Absatz A.2.7Allgemeine Bedingungen für die Kfz- Versicherung (AKB) gelten die Bestimmungen im folgenden Abschnitt: