Waste disposal Musterklauseln

Waste disposal. The exhibitor shall be responsible for cleaning his stand and disposing of waste during the stand construction and dismantling periods, and throughout the duration of the exhibition. He shall also be responsi- ble for separating waste into valuable and residual materials. On the evening of any stand set-up and dismantling day, all waste shall be re- moved from the halls or placed in the prescribed containers of Messe Stuttgart for disposal. This waste shall then be properly disposed of by the service partner of LMS.
Waste disposal. 32.1 Unless otherwise stipulated in the individual order, the Contractor or its subcontractor shall be responsible for the waste generated by it as the waste producer during the execution and processing of the order. 32.2 By accepting the order, the Contractor warrants that it will dispose of the waste it generates as a waste producer in accordance with the legal requirements. In particular, the controls of the Closed Substance Cycle Waste Management Act (KrWG), the respective state waste laws and statutes of the municipalities, the Water Resources Act, the Road Haulage Act, the Hazardous Goods Ordinance for Road, Rail and Inland Waterways and the Hazardous Substances Ordinance - in the respective valid versions - must be complied with. 32.3 Abfälle, die im Rahmen der Durchführung und Abwicklung der Bestellung anfallen, für die der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist, z. B. aus dem Eigentum der Amprion stammende Stoffe und Gegenstände zur Verwertung oder Beseitigung, sind grundsätzlich vom Auftragnehmer in von Amprion oder dessen Entsorgungsbetrieb zugewiesenen Containern zu transportieren. Die Entsorgung nimmt Amprion auf ihre Kosten vor. Insbesondere ist der Auftragnehmer als Abfallerzeuger verpflichtet, • verwertbare Abfälle getrennt von nicht verwertbaren Abfällen zu erfassen, • Abfälle ordnungsgemäß zu deklarieren, • soweit gesetzlich gefordert, eine Abfallerzeugernummer auf Namen des Auftragnehmers bei der zuständigen Behörde zu beantragen, • soweit gesetzlich gefordert, Entsorgungsnachweise zu führen bzw. Sammelentsorgungsnachweise eines Einsammlers/Beförderers zu nutzen, • soweit gesetzlich gefordert, den Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mittels Begleit- bzw. Übernahmeschein zu führen, • soweit gesetzlich gefordert, an dem elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle teilzunehmen, • soweit gesetzlich gefordert, im Besitz einer gültigen Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle zu sein und für den Transport nicht gefährlicher Abfälle die Anzeigepflichten zu erfüllen, • Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten bzw. gemeinwohlverträglich zu beseitigen. 32.3 Waste generated during the execution and processing of the order for which the contractor is not responsible, e.g. materials and objects originating from Amprion's property for recycling or disposal, must always be transported by the contractor in containers allocated by Amprion or its waste disposal company. Disposal is carried out by Amprion at its own expense. ...
Waste disposal. The exhibitor shall be responsible for cleaning his stand and disposing of waste during the stand construction and dismantling periods, and throughout the duration of the exhibition. He shall also be responsi- ble for separating waste into valuable and residual materials. On the evening of any stand set-up and dismantling day, all waste shall be re- moved from the halls or placed in the prescribed containers of Messe
Waste disposal. (1) Insofar as waste (in particular, worn tires, used oil) is created within the framework of use of the Object of Use, the User shall recycle or remove such waste at his own cost in accordance with the terms of the German Waste Management Law, unless otherwise specified in writing by the parties to the contract. (2) The recycling or removal of waste may – following a prior written agreement – also be effected in return for payment by Bosch or its agent. (3) In the event that the User does not fulfil his obligations to remove or recycle waste under the terms of Item 8 (1) and Bosch or its agent has received no order in this respect, Bosch reserves the right to perform this work for the User. The resulting costs shall be invoiced to the User.
Waste disposal. The Tenant undertakes to comply with the relevant legal requirements on waste disposal, and specifically not to dispose of any waste in the bins/containers provided by the Landlord that is intended for special processing on- or offsite (e.g. cans, glass, paper).

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  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Übermittlung der Überweisungsdaten Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenüber- mittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechen- zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Vermittler Soweit Sie hinsichtlich Ihres Versicherungsvertrags von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schaden-/Leistungsfalldaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzangelegenheiten benötigen.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

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