Common use of Wechseloption in Krankheitskostenzusatzversicherung Clause in Contracts

Wechseloption in Krankheitskostenzusatzversicherung. Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis einer versicherten Person nach einem Tarif TN aufgrund des Eintritts der Versicherungspflicht nach § 13 Absatz 3 Teil I AVB/KK 2013, kann er ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten die Umstellung in eine Krankheitskostenteilversicherung zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht verlangen, wenn ein entsprechender Antrag binnen drei Monaten nach diesem Zeitpunkt beim Versicherer eingeht.

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Wechseloption in Krankheitskostenzusatzversicherung. Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis einer versicherten Person nach einem Tarif TN aufgrund des Eintritts der Versicherungspflicht nach gemäß § 13 Absatz 3 Teil I AVB/KK 2013, kann er ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten die Umstellung in eine Krankheitskostenteilversicherung zum Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht verlangen, wenn ein entsprechender Antrag binnen drei Monaten nach diesem Zeitpunkt beim Versicherer eingeht.

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