Wechseloption in Krankheitskostenzusatzversicherung. Ergänzend zu Nr. 5.2 des Grundtarifs bzw. Nr. 4.2 eines ggf. vereinbarten Wahlleistungstarifs gilt: Der Versicherungsnehmer kann die Umstellung in eine Zusatzversicherung bis zum Ablauf von drei Monaten ab Eintritt von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beantragen. Der Versicherer wird die Umstellung ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten ggf. rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht vornehmen, soweit der gewünschte Tarif keine Mehrleistungen enthält. Für bisher nicht versicherte Leistungen kann ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangt werden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)